Wohnrecht Angehörige/ Mutter im Pflegeheim?

2 Antworten

So, wie Du es beschreibst, hat Deine Schwester ein Wohnrecht bis zum Ende des Jahres, in dem Eure Mutter verstirbt, denn eine Einschränkung in Bezug darauf, ob Deine Mutter ihr Wohnrecht aus ausübt, nennst Du nicht. Ob das tatsächlich so ist, ergibt sich aus dem genauen Wortlaut der Regelung im Notarvertrag.

Ja, es gilt weiter.

Solange deine Mutter lebt, kann sie in ihrem Wohnteil auch Verwandte unterbringen. Das sie komplett Mietfrei wohnt und nichtmal an den Nebenkosten beteiligt ist ist ein Versäumnis deinerseits, denn den Finanziellen Ausgleich inwiefern Kosten vom Niebrauchsinhaber zu tragen sind klärt man bei der Eintragung des Wohnrechtes.

Alternativ könntest du jetzt, da deine Mutter nicht mehr dort wohnt versuchen ihr das Wohnrecht und damit auch das Wohnrecht deiner Schwester abzukaufen. entweder mit einem Ausgleich der Monatlichen Kaltmiete in üblicher höhe des Wohnbereichs im Haus oder mit einer Schätzung wie lange deine Mutter noch lebt mal der Kaltmiete in einer Summen.