Wohngemeinschaft,Einkommensteuer bei Eigentumswohnung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, so einfach ist das nicht. Wenn du für das Darlehen der Wohnung monatlich 500 EUR zahlst, ist in dieser Rate zum einen ein Zins- und zum Anderen ein Tilgungteil enthalten. Den Mietannahmen darfst du nur den Zinsteil (also die Kosten für den Kredit) gegenrechnen. Und dieses nur zu dem Teil, dem du die Wohnung vermietest. Der Betrag mit dem du deine Wohnung abbezahlst (also dem Tilgungsteil) darfst du natürlich nicht ansetzen, da du hierfür ja schließlich im Gegenzug die Wohnung erhälst.

Beispielrechnung. Deine Wohnun ist 80 m² groß. Du vermietest zwei Zimmer, welche jeweils 15 m² groß sind für zusammen 260 EUR. Dein Zimmer ist 20 m² groß. Badezimmer, Flur und Küche (der Rest, also 30m²) nutzt ihr zusammen. Deine monatliche Belastung liegt bei 500 EUR wobei 300 EUR Tilgung und 200 EUR Zinskosten sind. Den Mieteinnahmen gegenrechnen, darfst du nur den Vermieteten Anteil. D. h. 2x15² und zwei drittel der gemeinsam genutzten Fläche = 20m². Zusammen also 50m². Dann darfst du den monatlichen Einnahmen von 260 EUR genau 50/80 (entspricht 62,5%) von deinen Zinskosten gegenrechnen. D. h. 200 EUR - (62,5% von 200 EUR) = 75 EUR, die pro Monat versteuern musst.

Theoretisch könnte du auch einen Negativen Betrag herausbekommen, ist aber ehr unwahrscheinlich. Aber zusätzlich zu den oben genannten Zinskosten, darfst du Anteilig jedoch noch Instanthaltungskosten, die ggf. entstehen absetzen! Somit wir ein negativer Betrag, zumindest ab und zu, gar nicht so unwahrscheinlich.

Ratloser72 
Fragesteller
 31.05.2011, 16:34

Danke für deine schnelle Antwort. ich habe jetzt keine konkreten Zahlen parat, aber ich wär dir sehr dankbar, wenn ich dann mit denen nochmal zu dir kommen dürfte. Danke und Gruss Marko

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Ratloser72 
Fragesteller
 02.06.2011, 09:25
@Ratloser72

Jetzt haette ich doch noch mal ne etwas kniffligere Frage zu den gemeinsam genutzten Flaechen. Ich wollte ja auch den Balkon und den nichtausgebauten Spitzboden den Mitbewohnern zur Verfuegung stellen. Der Balkon hat 7qm und der Spitzboden ca 30qm,reine Stehhoehe gerechnet. Wie kann ich die den reinrechnen? Bestimmt nicht 1:1als gemeinsam genutzten Wohnraum,weil es ja letztlich auch kein Wohnraum ist,mehr so Abstellkammer oder Hobbyraum. Danke und Gruss Marko

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