Unregelmäßige Mietzahlung wie versteuern ???

4 Antworten

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Gehen wir mal davon aus, dass es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt...

  1. Wenn vier Mieten eingenommen werden, dann müssen vier Mieten versteuert werden.

  2. Wenn vier Mieten eingenommen werden, dann müssen vier Mieten versteuert werden.

  3. Es muss alles angegeben werden, was im Rahmen der Vermietung vereinnahmt wurde.

  4. Die, die ihm aus dem BGB zustehen.

  5. Was ist der Unterschied?

  6. Es muss die Mieteinahme versteuert werden, die vereinnahmt wurde, und es können die Ausgaben angesetzt werden, die angefallen sind.

Danke zunächst einmal für die klare Antworten.

Mit dem Miet- und Untermietvertrag meine ich, ob es einfacher ist, wenn es mal sein muss, jemanden mit Untermietvertrag leichter raus zu schmeissen als jemanden mit normalen Mietvertrag ?.

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@klPrinz

Einfaches Beispiel. Wir haben einen Vermieter namens V, dieser vermietet an den Mieter M, dann haben wir einen Mietvertrag zwischen V und M.

Wenn M jetzt seine Wohnung weitervermieten würde an einen U, dann gäbe es noch einen Mietvertrag. Da M aber "nur" Mieter ist, nennt man die Weitervermietung eben Untervermietung.

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Fragen 1 + 2: Der tatsächliche Mieteingang ist zu versteuern.

Frage 3: Schau in die Anlage V und Dir wird klar, dass die Bruttomiete anzugeben ist und zwar präzise aufgeschlüsselt.

Frage 4: Ohne Mietvertrag gibt es weder Vermieter noch Mieter.

Frage 5: Hä? Wo stellt sich denn diese Alternative?

Frage 6: Das Zauberwort heißt "Abschreibung".

Sachdienliche Rückfrage: Schon wieder Hausaufgabenfragen?

  1. Vermutlich nach dem Zuflussprinzip. Miete zugeflossen = Einnahme, nicht zugeflossen = keine Einnahme
  2. siehe 1
  3. Nebenkosten sind i.d.R. durchlaufende Posten die verbrauchsorientiert erfasst werden. Bei der Abrechnung gibt es für den Mieter dann eben Nachzahlungen oder Erstattungen. Nicht umlagefähige Auslagen sind für dich Werbungskosten und werden den Mieteinkünften entgegengestellt (siehe Anlage V Seite 2).
  4. Es gibt immer einen Mietvertrag. Liegt dieser nicht in Schriftform vor so gelten die Bestimmungen das BGB wörtlich.
  5. Was hat denn der Vermieter evtl. mit einer Untervermietung zu tun? Wenn du dem Mieter die Untervermietung erlaubst, hat ein Untermieter einen Vertrag mit deinem Mieter nicht mit dir.
  6. Hier passe ich.

Aber mal eine andere Frage. Warum hast du dem Mieter noch nicht fristlos gekündigt? Du schreibst hier was von 4 Monatsmieten in 12 Monaten erhalten. Wenn 2 Monatsmieten fehlen gibt es die fristlose + Räumungsklage. Alles andere ist doch nichts weiter als ein Millionengrab.

Herzlichen Dank für die sehr hilfreiche Antworten.

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