Ab wann muss ich steuern zahlen Ausbildung+Untervermietung+ Minijob?

3 Antworten

Soweit die Untervermietung einen Einkommensgewinn darstellt, ist sie in jedem Fall bei der dann zwingend einzureichenden Stuererklärung mit anzugeben und wird dann zu Deinem Einkommen aus der Ausbildung addiert und dann wird auf das Gesamteinkommen die Einkommensteuer festgesetzt.

Der Minijob bleibt dabei - soweit seitens des Arbeitsgebers pauschal versteuert außen vor.

Yasin2 
Fragesteller
 08.08.2023, 10:48

Gleichzeitig wird aber auch gesagt, dass wenn ich bei der Untervermietung einen Gewinn unter 520€ habe ist dieser ebenso steuerfrei. Das gilt also nicht wenn ich noch einen Minijob habe?

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Angelsiep  08.08.2023, 10:58
@Yasin2

Genau, das ist ein Märchen. 520€ gilt nur bei einem Minijob.

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wilees  08.08.2023, 11:06
@Yasin2
Gleichzeitig wird aber auch gesagt, dass wenn ich bei der Untervermietung einen Gewinn unter 520€ habe ist dieser ebenso steuerfrei.

Definitiv nicht!

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für diese Zeit möchte ich meine Wohnung untervermieten bis zu 520€ Gewinn darf ich daraus ziehen.

Spannend,wo steht das? Ich kenne Leute die duch Vermietung weit mehr verdinen und keine Strafe bekommen.

Gleichzeitig wollte ich aber neben meiner Ausbildung einen Minijob auf 520€ Basis machen. Sind beide Einkünfte Untermiete und Minijob Steuerfrei?

Wir sind hier keine Hellseher. Was von Deinen Einkünften Steuer auslöst, oder nicht, können wir nicht wissen, wenn wir die Ausbildungsvergütung nicht kennen.

Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer ist 10.908,- euro in 2023 (2024 wird er wieder erhöht).

Dadurch ist jeder Arbeitnehmer bis über 13.000,- Jahregehalt durch andere Pauschalen noch steuerfrei.

Den 520,-Euro job kannst Du durch den Arbeitgeber pauschal versteuern lassen.

Für eine vollständige Beurteilung brauchen wir alle Einkünfte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die 520 steuerfreie Vermietung gelten allerdings pro JAHR. Nicht pro Monat

Andri123  08.08.2023, 12:34

Das kannte ich noch nicht. Ob 3 Jahre dann als vorübergehend gelten, kann ich nicht beurteilen. Sonst gelten ja nur 410,-€ pro Jahr.

Die zweite Frage ist ja, ob man eine Azubibutze mit 500,-€ Gewinn pro Monat untervermieten kann. Von den Mieteinnahmen muss man ja noch die Werbungskosten abziehen, z.B. die Miete, die man selbst zahlt.

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