Steuern und Zweitwohnung: erkennt das Finanzamt auch Wohngemeinschaft an?

3 Antworten

Natürlich kann man sich für die Doppelte haushaltsführung eine Wohnung teilen. das machen sogar recht viele.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es heist bei der Steuererklärung nicht Zweitwohnung, sondern doppelte Haushaltsführung. Da können die angefallenen Kosten angesetzt werden, allerdings kann der Beamte dann schon einmal den Mietvertrag sehen wollen. Dieses Papier sollte in einer WG ja kein Problem sein. Gegebenenfalls liegt ja auch noch der monatliche Überweisungsträger für die Mietkosten vor.