Wohngeld bei Immobilienbesitz?
Wohngeld bei Immobilienbesitz
Hallo,
bevor ich zur Wohngeldstelle gehe und dort schlafende Hunde wecke, weiß vielleicht von Euch jemand Bescheid.
Meine Situation: Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder und bewohne ein Einfamilienhaus zur Miete. Aufgrund meines Bruttoeinkommens wäre ich wohngeldberechtigt. Nun haben mir meine Eltern vor 6 Jahren eine Immobilie überschrieben, besitzen aber nach wie vor das Nießbrauchrecht auf diese. Ich kann diese Immobilie nicht beleihen, verkaufen und habe keinen Zugriff auf die Mieteinnahmen. Wird diese Immobilie trotzdem als Vermögen angerechnet? Kann dies der Grund sein, mir den Antrag abzulehnen?.
Herzlichen Dank für Eure Expertise. Bin echt gespannt.
Herzliche Grüße
Delfin855
1 Antwort
Diese Immobilie wird Dir zu einem sehr geringen Wert angerechnet werden, der aber auf Deinen Wohngeldantrag kaum Einfluß haben wird, da sich Deine Eltern einen Niesbrauch haben eintragen lassen. Andererseits muß Du auch keinerlei Aufwendungen zu Lebzeiten Deiner Eltern berappen.
Wo finde ich den Wert der Immobilie, der mir angerechnet wird?