Fragen zu neuem Wohngeld, Einkommen usw., wer kennt sich aus?

1 Antwort

Ich könnte einen Minijob anfangen und hätte inkl. Unterhalt 350,- Netto Einkommen

Da kann es nicht um Wohngeld gehen, sondern um Bürgergeld.

Stelle einen Antrag auf Bürgergeld, denn allein der Regelsatz für Dich allein ist schon höher als Deine Einkünfte. Wie hast Du bisher eigentlich gelebt?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
tarpp 
Fragesteller
 03.09.2023, 13:21

Doch siehe Frage geht es um Wohngeld!

Einkommen wäre dann:

Minijob

Unterhalt

Wohngeld

BuT (Bildg.+Teilhabe)

Kinderzuschlag

Das wäre dann ca. so viel wie Bürgergeld, solange ich keinen Vollzeitjob finde.

Hast du auch Antworten auf meine Fragen oben?

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wfwbinder  03.09.2023, 14:08
@tarpp
Finde momentan keinen Vollzeitjob (alleinerziehend mit Kind). Ich könnte einen Minijob anfangen und hätte inkl. Unterhalt 350,- Netto Einkommen.

Dieses Einkommen kann auch mit Wohngeld nicht zu einer Leistung führen, von der Man leben kann, weil schon Dein Regelsatz + dem für das Kind, höher ist als Einkommen + Kindergeld + Unterhalt.

Also ist Bürgergeld zu beantragen, wobei dort natürlich der Unterhalt mit Kindergeld und zum Teil das Arbeitseinkommen angerechnet werden.

Gib mal hier Deine Zahlen ein:

https://www.caritasnet.de/alg2/rechner/

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tarpp 
Fragesteller
 03.09.2023, 14:13
@wfwbinder

"wobei dort natürlich der Unterhalt mit Kindergeld und zum Teil das Arbeitseinkommen angerechnet werden."

Arbeitseinkommen, Unterhalt und Kindergeld wird mit dem Regelsatz von Mutter oder Vater kleingerechnet. Es kommt also auch nicht viel mehr als meine oben genannten Einkommen zusammenaddiert, heraus. Selbst wenn es nur genauso viel wie Bürgergeld ist, würde ich defintiv eher Wohngeld als Bürgergeld beantragen und es ist per Gesetz auch so, daß Wohngeld Vorrang hat.

Und Antworten auf meine Fragen oben hast du nicht ???

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tarpp 
Fragesteller
 03.09.2023, 14:17
@tarpp

P.S. Außerdem bin ichweiterhin auf der Suche nach einem weiteren Minijob (und natürlich Vollzeitjob), also kann das Einkommen auch demnächst steigen. Nur muß ich mit dem jetzigen Einkommen erstmal Bescheid wissen, der IST Stand JETZT ist wichtig und nicht was wäre wenn usw..

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wfwbinder  03.09.2023, 14:39
@tarpp
Und Antworten auf meine Fragen oben hast du nicht ???

Bürgergeldberechnungsprogramm nutzt, was wir hier auch für Dich machen könnten, wenn Wir die Höhe der Miete udn des Unterhalts hätten, aber Du hast diese Angaben udn kannst es daher locker selbst machen.

Natürlich ist Wohngeld eigentlich die erste Alternative, aber ein einkommen von 350,- Euro aus Arbeit und Unterhalt ist so gering, dass es schon geringer ist als die regelsätze, das ist nun einmal so. 502,- Euro für Dich, mindestens 318,- Euro für das Kind sind schon mal 820,- Euro ohne Miete. Auch wenn 250,- Euro Kindergeld, 350,- Euro Unterhalt und Minijob, von denen schon mal mindestens 100,-Euro anrechnungsfrei sind bleiben da 320,-Euro Bürgergeldanspruch +Miete.

Wenn Du es nicht glaubst, rechne bitte selbst.

Damit es Wohngeld gibt, muss das übrige Einkommen die Regelsätze übersteigen..

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