Wohngeld antrag?

2 Antworten

Bei Beantragung von Wohngeld wird das Einkommen aller in dieser Wohnung lebenden "Familien-/Haushaltsmitgliedern" berücksichtigt / angerechnet.

Ja - und auch das von anderen 'Haushaltsmitgliedern wie Eltern, Kindern, sonstigen Verwandten und nicht verwandten Personen, die mit dem Antragsteller in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben.