Wohngeld?


15.03.2023, 23:51

Das Konto ist ein P-Konto.

1 Antwort

Es gibt keine grundsätzliche Pfändungsfreiheit mehr. Pfändungsfrei sind ausschließlich Guthaben auf einem P-Konto im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge. Und Zahlungseingänge die den Freibetrag überschreiten, sind nur durch eine P-Kontobescheinigung oder Pfändungsschutzbeschluss bzw. in deinem Fall auch bei gesonderter Freigabe durch das Finanzamt, von der Pfändung freistellbar.