Wirtschaftlicher Totalschaden?
Ich fahre einen Honda Baujahr 2000 den ich gekauft habe. Er ist seit Jahren immer durch den TÜV gekommen, gerade der Auspuff musste erneuert werden. Nun fährt mir ein Lieferwagen rückwärts auf mein Auto. Schaden: Stoßstange verbogen und rechter Scheinwerfer kaputt. Der Gutachter der Versicherung beurteilt einen Totalschaden und gibt an,, an der Fahrerseite ist die Lackschicht dicker, somit hätte es mal einen Unfall gegeben. Das hat aber nie stattgefunden. Einen Gutachter kann ich mir nicht leisten, die Frage ist auch, kann er feststellen dass kein Unfall stattfand?
Natürlich hat das Auto Kratzer aber es ist mein letztes Auto. Kann man hier einfach mit unwahren Behauptungen einen Restwert von 214 € bestimmen?
3 Antworten
Besitzt du diesen auch seit 2000? Denn sonst kann da natürlich ein Schaden gewesen sein.
Wenn das ein Gutachter der Versicherung war, ist es natürlich dumm gelaufen. Hättest dir einen nicht von diesen bestellten suchen sollen. Sie sollten zwar nicht zugunsten des Auftraggebers entscheiden, tun es aber natürlich häufig. Solltest du noch einen beauftragen, bleibst du möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Du kannst dir aber noch einen Anwalt nehmen. Vielleicht kann der was retten. Zumindest aber kannst du der Versicherung gegenüber mit einem Anwalt drohen und gegen Überzahlung von 1000 € oder so den verzicht anbieten.
Nachdem du nicht glaubst sondern weißt, dass es keinen Unfall gab, sollte der Widerspruch Erfolg haben.
Hallo, ich muss noch einmal nachfragen, wie ist das gemeint: "Zumindest aber kannst du der Versicherung gegenüber mit einem Anwalt drohen und gegen Überzahlung von 1000 € oder so den verzicht anbieten."
Was ist damit gemeint mit "Verzicht anbieten"
Einen Anwalt müsste die gegnerische Versicherung zahlen. Wenn du sagst du verzichtest auf die Beauftragung gegen Zahlung von XXX, könnte die Versicherung drauf eingehen.
Auch wenn Du anderes behauptest, bist Du nicht im Recht. denn auch ein kleiner Vorschaden muß vom Verkäufer Dir nicht angegeben werden. Aber der Gutachter wird diesen Vorschaden anhand der Lackdichtemessung erkennen. Daher würde ich ganz vorsichtig sein, mit der Behauptung, das Fahrzeug sei unfallfrei gewesen. Das kann nach hinten losgehen!
Ich habe das Auto beim Händler neu erworben, darum weiß ich das es keinen Schaden gegeben hat. Die Lackdichte kann auch ab Werk kleine Unterschiede haben, wie ich erfahren habe. Nach einer Neulackierung ist die die Messung doppelt so hoch, und das ist hier nicht der Fall.
Leider ist so, daß Autos in diesem Alter einen geringen Restwert haben.
Das ist richtig, aber wenn ein Gutachter falsche und unbewiesene Aussagen tätigt, dann will er den Wert noch drücken oder sehe ich das falsch?
Die Frage ist ja auch, wie hoch der Restwert des Fahrzeuges ohne Berücksichtigung der angeblichen Mängel wäre. Ein Fahrzeug aus dem Jahr 2000 ist wahrscheinlich auch ohne Berücksichtigung von Mängeln nicht mehr viel wert. Gibt es für das Modell einen vergleichbaren Schwacke-Wert, z. B. bei Autoscout oder ähnlichen Portalen?
Ich danke dir für deine Antwort. Ja ich habe das Auto gekauft. und weiß das es keinen Unfall gegeben hat. Er beruft sich auf eine Lackdichte-Messung. Aber wie ich jetzt weiß ist diese noch im Normalbereich. Ich habe einen Widerspruch an den Gutachter und an die Versicherung geschrieben und Beweise für diese Behauptung gefordert.