wird die Witwenrente und Rente aus dem Versorgungswerk Elterngeld angerechnet?

1 Antwort

Grundsätzlich wird die Rente angerechnet. Es verbleibt jedoch in jedem Fall der Mindestsockelbetrag von 300 €. Ich gehe davon aus, dass du nicht erwerbstätig bist und somit sowieso nur die 300 € erhalten würdest, woduch sich für dich keinerlei Nachteile ergeben würden. Du erhältst dann die 300 € und die Renten.