Werden private Renten bei großen Witwenrente nicht angerechnet?

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Fast alle Einkommen werden auf die Witwenrente angerechnet.

Dazu gehören: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Dienstbezüge, Vorruhestandsgeld, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Ruhegehalt, Renten der berufsständischen Versorgung, Zusatzrenten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, Betriebsrenten, Private Versorgungsrenten, Höherversicherungsanteile aus einer Versichertenrente der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankengeld und Arbeitslosengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld und Vermögenseinkommen wie zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus Versicherungen.