will als Nebentätigkeit eine Dienstleistung anbieten was genau bin ich dann Einzelunternehmen ?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Einzelunternehmer 75%
Freiberufler 25%
Privatperson 0%

2 Antworten

Einzelunternehmer

Wenn Du eine Webshop betreibst, erzielst Du gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.

Einzelunternehmer bist Du immer, wenn Du anderen gegenüber Lieferungen oder Leistungen anbietest, die nicht bloße Vermögensverwaltung darstellen oder unter den Arbeitnehmerbegriff fallen.

Dienstleister07 
Fragesteller
 22.01.2021, 22:01

kann ich das auch als Kleingewerbe ausüben ?

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Frommwood  22.01.2021, 22:07
@Dienstleister07

So etwas wie ein“Kleingewerbe“ gibt es steuerrechtlich nicht. Was Du aber vlt meinst ist Kleinunternehmer.

Bis zu einem Umsatz von 22.000 € im Jahr bist Du von Gesetzes wegen Kleinunternehmer und brauchst keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug bekommst Du die Vorsteuer (Umsatzsteuer in Rechnung anderer Unternehmer an dich) aber auch nicht erstattet. Du kannst auf die Anwendung dieser Regelung aber verzichten. Was Sinn macht, ist im Einzelfall zu prüfen.

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Frommwood  22.01.2021, 22:29
@Dienstleister07

Ja kannst Du. Gegebenenfalls musst Du deinen Arbeitgeber noch fragen (das kommt auf die Regelungen im Arbeitsvertrag an)

Den Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) aus deiner Tätigkeit musst Du außerdem in deiner Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.

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Dienstleister07 
Fragesteller
 22.01.2021, 22:41
@Frommwood

also meine Produkte die ich verwende bekomme ich von einer Partnerschaft also habe ich so gut wie kaum ausgaben den Shop habe ich auch alleine erstellt will halt erst mal schauen ob es so funktioniert oder nicht. wollte erst mal kein Versicherung zahlen oder steuern deswegen dachte ich es würde über das neben Gewerbe gehen den da muss man das ja nicht beim Kleinunternehmen weiß ich das nicht

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Frommwood  22.01.2021, 22:49
@Dienstleister07

Wie kommst Du darauf, dass Du keine Steuern zahlen musst?

Sobald Du anderen deine Dienstleistungen anbietest und dabei Geld verdienst, wird Einkommensteuer auf den Gewinn fällig.

Da gibt es kein Wahlrecht und keine Kleingewerberegelung.

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Frommwood  22.01.2021, 23:03
@Dienstleister07

Die 22.000 € gelten nur für die Umsatzsteuer.

Einkommensteuer musst Du ab dem 1. Euro zahlen.

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Freiberufler

Musste was abstimmen, um Antworten zu können, die Antwort ist aber falsch:

Ob man Freiberufler ist oder Gewerbetreibender, hängt von dem ab, was man tatsächlich macht, Deine Frage kann daher nicht beantwortet werden.

Dienstleister07 
Fragesteller
 22.01.2021, 22:00

ich möchte gerne etwas auf meinem online Shop anbieten wie zum Beispiel fensterputzen keine Klamotten oder Produkte nur eine Dienstleistung die man bestellen kann

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