Schimmel in der Küche!

2 Antworten

Für die Bewertung des Mietminderungsanspruchs müßten weit mehr Parameter bekannt sein: Zum Beispiel, wie groß die Küche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ist, zum Beispiel, ob es auch noch zu Geruchsbelästigung gekommen ist, zum Beispiel, wie groß die Schmutzbelastung durch die Arbeiten sein wird.

Das Argument mit der Unmöglichkeit des Kochens leuchtet mir nun aber wirklich nicht ein. Sicher kann der Herd nicht an der bisherigen Stelle betrieben werden. Aber, läßt er sich nicht woanders anschließen? Stehen keinen separaten Kochplatten zur Verfügung? Wenn nicht, wird der Vermieter gerne die Anschaffung zahlen. Man muß bei Mietminderung immer darauf bedacht sein nicht mit Argumenten kommen zu wollen, die im Falle eines Gerichtsverfahrens zerpflückt werden könnten und das scheint mir so eins zu sein.

Da wäre erst einmal die Schadensursache zu klären :-O

Nur wenn der Vermieter den auch zu vertreten hätte (undichte Wasser- oder Abwasserrohre in der Wand) hätte der den auf seine Kosten zu beseitigen.

Ansonsten fiele es der Hausratversicherung des Mieters zu, wenn undichte Geschirrspülerschläuche, verstopfte Kondeswasserrinnen oder Kompressorundichtigkeit am Kühlschrank oder durch reingestopfte Reinigerflaschen gelockerteter Geruchsverschluß unter der Spüle Wasser austreten liess und das Mauerwerk allmählich vom Boden her durchfeuchtete :-O

Grds. hast du die Massnahmen zu dulden und nur dann einen Mietminderungsanspruch, wenn die Gebrauchstüchtigkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt wäre.

Nun kann man einen Kuhlschrank und Herd auch an der gegenüberliegenden Seite der Küche provisorisch in Betrieb nehmen, Lebensmittel und Küchengaräte in Kartons lagern und mal ein paar Tage in der Wanne abspülen.

Da wäre ich mit Kürzungen nun sehr zurückhaltend, zumal eine Mieterhöhung länger wirkt und mehr Geld kostete als wenige zehn Euro Mietminderung im Reparaturmonat :-O

G imager761