Wie wirkt Auflassungsvormerkung für den Erben?

2 Antworten

Die Auflassungsvormerkung bedeutet eine relative Verfügungsbeschränkung zugunsten des Berechtigten (z.B. Erwerber des Grundstücks infolge Kauf, Schenkung etc.). Neben dem Anspruch auf Erfüllung gegen den Eigentümer auf Eigentumsübertragung hat der Auflassungsberechtigte gegen den Dritten (z.B. Erben), der nach der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, einen Anspruch auf Zustimmung zur Eigentumsumschreibung erworben. Der Erbe ist also an die Vormerkung gebunden. Von wesentlicher Bedeutung ist vielmehr, ob der Berechtigte auch die Vertragsbedingungen des Grundgeschäfts erfüllt hat, z.B. vollständige Zahlung des Kaufpreises, um die Voraussetzungen der Umschreibung zu erfüllen.

Erben treten die Rechtsnachfolge des Erblassers uneingeschränkt an, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen.

Wenn die Erben den Kauf rückgängig machen wollen, dann müsssen sie für den entstandenen Schaden aufkommen.

LittleArrow  14.11.2011, 12:34

"Uneingeschränkt" bedeutet in diesem Falle vorallem, dass die Erben den begonnenen Verkaufsvorgang weiterführen (also auch die Verpflichtungen des Erblassers erfüllen) müssen.

Natürlich könnten die Erben den Grundstückskäufer fragen, ob er noch Interesse an den Grundstück es hat, um evtl. eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu erzielen. Manchmal ändern sich die Umstände und der Käufer traute sich nicht, den Verkäufer selber nach einer Auflösung zu fragen.

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