Oma will Enkel als Erbe einsetzen - wie kann sie verhindern, dass er Geld mit 18 verprasst?

2 Antworten

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Um welche Beträge handelt es sich denn? Für 2 Euro 50 lohnt sich da kein großer Aufwand. Bei Erbschaften ab höherer sechsstelliger Höhe könnte man an die Gründung einer Stiftung denken oder an die Einsetzung eines Nachlaßverwalters, um nur zwei Möglichkeit zu nennen. Allerdings ist das nichts, was man sich irgendwo im Internet anlesen oder in Foren an Kenntnissen zusammen schnorren kann. Da bedarf es der Beratung durch einen entsprechend versierten Rechtsanwalt und -je nach gewählter Konstruktion- auch der Inanspruchnahme eines Notars.

Beraten24  26.08.2013, 07:17

Treuhandstiftung ab ca. 25.000.-€ Selbständige Stiftung ab ca 200.000.-€

Gute Infos findet man im Internet dazu...Für die Gründung braucht es Rechts/ Steuerberater, damit es sauber läuft und auch anerkannt wird.

Abgesehen davon kann ich klar definieren, was der Erbe mit dem Geld machen darf und wie viel er im Monat etc. bekommt. Sollte aber mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, der sich auch mit Steuern auskennt.

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Kann man auch zweckgebunden vererben?

Man kann. Und sollte zweckmäßigerweise ein Testamentsvollstrecker mit Durchführung dieses sog. beschwerten Erbes bzw. Vermächtnisses beauftragen. Und einen Ersatzerben, etwa ein Organisation, Stiftung, Verein benennen, falls der Enkel das unter diesen Bedingungen ablehnt.

G imager761