Erbe soll im Scheidungsfall nicht auf Schwiegersohn übergehen. Wie kann man das in einer Zugewinngemeinschaft verhindern?

3 Antworten

Die Frage ist reichlich wirr:

Erbe wird man aufgrund Gesetzes oder letztwilliger Verfügung.

Was soll das mit der Scheidung des Erblassers zu tun haben? Wenn etwa gemeint sein sollte, dass der geschiedene Ehegatte nichts hinterlassen soll, dann möge man zur Kenntnis nehmen, dass der mit seinem Vermögen machen kann was er will.

Im übrigen kann man jederzeit ein Erbe so regeln, dass pflichtteilsberechtigte Personen leer ausgehen. Den Pflichtteil selber kann man aber nur in extremen Ausnahmefällen entziehen.

Leobabe 
Fragesteller
 01.11.2020, 22:57

Es geht um eine Regelung im Falle der Scheidung der Tochter.

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Privatier59  02.11.2020, 06:05
@Leobabe

Das Problem gibt es nicht. Die Tochter ist gesetzliche Erbin ihrer Eltern, der Schwiegersohn ist es nicht. Ein während der Ehezeit angefallenes Erbe fällt nicht in den Zugewinnausgleich. Man braucht also überhaupt nichts zu unternehmen.

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Leobabe 
Fragesteller
 02.11.2020, 21:10

Vielen Dank für die Antwort. Eines verstehe ich aber nicht so recht. Wenn pflichtteilsberechtige Personen leer ausgehen können, warum ist es dann nur in extremen Ausnahmefällen möglich den Pflichtteil zu entziehen.

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Erst schreiben Sie, dass das Erbe im Scheidungsfall nicht auf den Schwiegersohn übergehen soll, dann, dass verhindert werden soll, dass Sie im Scheidungsfall alleinige Erbin sind - das widerspricht sich.

Wenn ein Ehegatte etwas erbt, gehört das Erbe allerdings zum Anfangsvermögen, der andere Ehegatte erbt nicht automatisch mit - die Zugewinngemeinschaft greift hier, vereinfacht ausgedrückt,nur bei den Einkünften aus den Erbe.

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbschaft/zugewinnausgleich-erbe.html

(herunterscrollen bis #8)

EnnoDerDritte  01.11.2020, 11:37

Oder die Fragestellerin möchte verhindern, dass die Mutter verhindert, dass sie Erbin von Iris wird.

Sicher bin ich aber nicht.

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Leobabe 
Fragesteller
 01.11.2020, 23:01

Ich habe die Fragestellung noch mal angepasst und verstehe leidet nicht die Bedeutung des letzten Absatzes .

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Sie kann das im Testament verfügen, eine Zugewinngemeinschat kann sie nicht verbieten aber ihr Besitz kann dann nur auf die Frau übegehen.