Wie wird Eigentümer in Grundbuch eindeutig identifiziert?

2 Antworten

Die Anschrift ist auch vermerkt.

Dass alle Daten überein stimmen und auch durch Vorlage des Personalausweises belegt werden können, kommt sicher so oft vor wie 6 Richtige im Lotto.

Das Gesetz sieht auch dafür etwas vor:

Der öffentliche Glaube des Grundbuchs bezieht sich nicht auf die Identität der Personen die vor dem Notar erscheinen.

Lehrstück ist da der "Mord ohne Leiche":

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/der-fall-otto-erich-simon_aid-19356649

Der aufgrund einer gefälschten Vollmacht erfolgte immobilienkauf mußte rückabgewickelt werden. Den Nachteil hatte ausschließlich der Käufer.

Es gibt in D einen, der genau so heißt wie ich und der hat auch genau dasselbe Geburtsdatum.

Aber Gott sei Dank sind wir nicht im selben Ort geboren, so dass eine Unterscheidung immer noch möglich ist.

Leider ist es aber bei der Schufa schon mal gemischt wurden, weil die ohne Geburtsort arbeiten und der andere Namensvetter hatte Schulden.
Das hat einige Wochen gedauert bis das entzerrt war........