Schriftliche Vereinbarung mit Hausnachbarn auch nach Eigentümerwechsel bindend?

2 Antworten

Lustige Idee, das der Nachbar jetzt im Nachhinein sein Grundbuch versaut und irgenwas reinschreibt. Das mindert den Wert seines Hauses. Alle Vereinbarungen mit dem Nachbarn kannst du nach dem Verkauf in der Pfeife rauchen!! Der Notar wird das auch nicht ins Grundbuch eintragen, denn im Grundbuch stehen sachen über "Grundstücke" Der könnte nur ein Nutzungsrecht am Grundstück entragen. ABER Die gemeinsame Anlage bleibt natürlich erhalten. Das ist im BGB geregelt "Treu und Glauben". Ob da zu ein "ungehinderter Zugang" gehört ware ich zu bezweifeln, es sei denn man kann direkt in den Keller. Ansonst bleibt es bei der bisherigen Vereinbarung. Ums Eck gedacht kann der Nachbar die Anlage nicht "mitverkaufen" das Sie ihm nicht "alleine" gehört. Wobei alles was mit dem Haus fest verbunden ist, zum Haus gehört. Als könnte man sich wegen Schadenersatz an den Alten wenden. Sobald die Anlage aber erneuert werden müsste muss er den Vertrag nicht erneuern. Ich würde also langfristig andere Lösungen suchen. Ich würde man mit dem Alten sprechen wie er das regeln will

Salaroe:

Schutz bietet  nur eine im Grundbuch des dienenden Grundstücks zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundsücks eingetragende Dienstbarkeit.

Du solltest, so meine Empfehlung, Wert darauf legen, dass dein Nachbar noch vor der beabsichtigten Veräusserung die Dienstbarkeit eingtragen lässt.

Lass dich vom Notar, auch über die zu deinen Lasten gehenden Kosten, beraten. 

Alles andere ist unsicher,  salopp ausgedrückt, Murks.

Top Auskunft. Besser geht nicht.

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auch über die zu deinen Lasten gehenden Kosten

Vielleicht sollte hier noch hervorgehoben werden, dass es sich dabei nicht nur um die Notar- und Grundbuchkosten handelt, sondern auch um die vertragliche Regelung der entstehenden Betriebs-, Reparatur- und (Neu)Anschaffungskosten für die Gemeinschaftsheizung.

Auch sollte eine (Schieds)Regelung für Meinungsverschiedenheiten bzgl. Reparatur gegenüber Neuanschaffung aufgenommen werden, denn die alte Heizung ist bereits in die Jahre gekommen! Weiteres Konfliktpotential kann sich ergeben, wenn nur eine Doppelhaushälfte z. B. mit Wärmedämmungsmaßnahmen verbessert wird und eigentlich ein dadurch ineffizient gewordener Kessel erneuert werden müsste. Momentan ist das alles kein Konfliktthema, aber ein neuer Gebäudeeigentümer könnte hier andere Interessen verfolgen.

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