Wie lange können Eigentümer noch im Haus bleiben, wenn Immobilie zwangsversteigert?

2 Antworten

Wenn in dem ersteigerten Objekt (Haus,Wohnung) nur der Eigentümer wohnt, also kein Mieter, dann ist die vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses der Vollstreckungstitel zur Räumung gegen den Alteigentümer. Diese vollstreckbare Ausfertigung gibt es auf Antrag beim Versteigerungsrechtspfleger am Amtsgericht. Dann beauftragt man einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung. Nun kann der Alteigentümer allenfalls über das (Prozess-) Gericht eine angemessene Räumungsfrist erlangen. Diese Frist hängt letztlich davon ab, wie die Wohnungssituation am jeweiligen Ort ist. Die Kosten der Zwangsräumung muss der Neueigentümer aber beim Gerichtsvollzieher vorstrecken und das kann schon einige Tausende kosten. Also auf jeden Fall eine Lösung ohne Zwangsmaßnahmen versuche.

Sie müssen unverzüglich (ohne schudlhaftes Verzögrn) ausziehen. Sie haben auch keinen Mieterschutz (weil ja kein Mietvertrag).troztdem muss der neue eigner ggf. Räumungsklage erheben.

Meines Wissens nach erhält man mit dem Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung auch gleich einen Räumungstitel. Oder irre ich mich da?

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@TopJob

Nein, ein Räumungstitel ist meines wissens nicht damit vrb unden.

Wenn der Alteigentümer noch nicht geräumt hat, muss er unverzüglich räumen und bis zum Auszug auch Nutzungsausfallentschädigung zahlen.

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@wfwbinder

Doch! Bei Eigennutzung durch Alteigentümer ist der Zuschlag gleichzeitig Räumungstitel. Sh. Unten Antwort von yogi48

ACHTUNG: dem Alteigentümer wird idR eine Räumngsfrist gewährt, am besten schriftlich machen und darauf hinweisen, dass hierdurch KEIN Mietverhältnis begründet wird.

Bei vermieteten Objekten Kündigungsgrund nach 57a ZVG.

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