Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?

1 Antwort

1. Nutzungsüberlassung gegen Geld ist Vermietung, egal wie man es nennt. Einkünfte aus V+V

2. 500,- Euro, eine andere Summe haben wir nicht.

3. ja, anteilig die Kosten , die auf die von der Studentin bewohnte Fläche entfällt.

4. Den hat man doch schon in mündlicher Form. man könnte die Vereinbarung noch aufschreiben.

5. Kaum eine Meldebehörde verlangt für die Eintragung einen Mietvertrag

6. natürlich gilt ganz normal das BGB, wenn nichts anderes vereinbart ist, was ohne schriftlichen Vertrag schwer beweisbar wäre.

7. Einnahmen aus V+V weil es das ist.

Einzige Frage die fehlte: Was ist, wenn die 500,- Euro nicht der ortsüblichen Miete entspricht. 

Wenn die 500,- mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete sind, sind es Einkünfte aus V+V, ist es weniger ist zu prüfen, ob private Gründe vorliegen. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

1. Sehe ich anders. Eine Kostenbeteiligung ist steuerlich irrelevant. Zumindest wenn man davon ausgeht, dass kein Gewinn erzielt wird. 

2. Hab ich nicht verstanden. Weder die Frage noch die Antwort. 

3. 4. 5. 7. Wegen 1.: Nein. 

6. Keine Ahnung. 

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