Wie lange nach Fertigstellung kann der Handwerker seine Rechnung nachfordern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn er vor 2 Jahren bei Euch gearbeitet hat (das wäre 2007 gewesen) kann er natürlich noch abrechnen.

Die Verjährungsfrist hat mit Ablauf des 31. 12 2007 begonnen udn läuft 3 Jahre. Er kann also bis zum 31. 12. 2010 noch abrechnen. Allerdings, wenn er dann die Rechnung schickt, wird es eng, denn er müßte schon bis dahin einen Antrag auf einen Mahnbescheid stellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.