Wieviel darf eine Rechnung vom Angebot abweichen?
Ich habe eine Handwerker Rechung bekommen, die erhelblich von dem zuvor abgegebenen Angebot abweicht.Muß ich die Rechnung dennoch in voller Höhe bezahlen, oder darf ich den Rechnungsbetrag bis auf den Angebotsbetrag kürzen?
1 Antwort
Normalerweise sagt man bis zu 10 %. aber wie hacky20 schon richtig sagt, der muss erklären können, warum er vom angebot abgewichen ist. sein Aufmass z. B. muss richtig sein, er hat es ja selbst aufgenommen. Quadratmeterpreise darf er auch nciht abweichen.
Es geht vor allem darum, warum ist er abgewichern. waren Dinge zu machen, die man vorher nict sehen konnte usw.