Wie lange muss der Zeitraum zwischen Grundstückskauf und Hausbau sein, damit keine Grunderwerbssteuer für das Haus anfällt?

1 Antwort

Das Grunderwerbsteuer für das Haus anfällt ist nur, wenn beides aus einer Hand kommt, bzw. in unmittelbarem Zusammenhang steht.

Wenn Ihr also von Meyer ein Grundstück kauft und von der Müler KG ein Haus bauen lasst, ist der Hausbau, sprich der Bauvertrag nicht Grunderwerbsteuerbelastet.

Das wäre der Fall, wenn ihr zur Müller KG geht und die Sagen, sie können das von uns Schlüsselfertig bekommen und den Bauplatz liefern wir mit.

Oder aber der Bauplatzverkäufer verkauft nur, wenn ich bei einem bestimmten Bauträger bauen lasst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986