Wie kann man sich als Untermieter ohne Vertrag in diesem Fall absichern?

3 Antworten

Dann setzt doch gemeinsam einen Vertrag über Küche/Sofa und Kaution auf.

Bei Küche und Sofa würde ich eine jährliche Abschmelzung wegen Abnutzung/Wertverlust in den Vertrag aufnehmen.

Sorry, nicht wirklich schwer!

Fertigt gemeinsam eine Aufstellung über die angeschaften Gegenstände an.

Auch könnt ihr hier die Kaution mit aufführen.

Darunter kommt dann der Satz, dass das alles von deinem Partner und dir jeweils hälftig gezahlt wurde.

Datum und Unterschrift von euch beiden.

Euch alles Gute! 🍀🍀🍀

Sofern du belegen kannst, dass du alles hälftig bezahlt hast, kannst du das bei Trennung auch geltend machen. Dazu reicht es im Prinzip, wenn du die Überweisungen mit korrektem Verwendungszweck, z.B. "Anteil Kaution" oder "Anteil Küche" belegen kannst. Also Kontoauszüge aufbewahren. Ihr könnt auch einen schriftlichen Vertrag machen, in dem alles geregelt wird und den ihr dann beide unterzeichnet. Es ist im übrigen nicht so, dass du die Hälfte des Kaufpreises zurück verlangen kannst, sondern die Hälfte des Werts zum Zeitpunkt der Trennung.

Beim Recht auf die Wohnung verhält es sich ähnlich. Kannst du anteilige Mietzahlungen belegen, besteht faktisch ein konkludent geschlossener Vertrag. Dein Partner kann dich also nicht einfach rauswerfen. Auch dazu könnte man einen schriftlichen Vertrag nachschieben.

Sabbel21 
Fragesteller
 08.08.2023, 14:25

Vielen dank für die hilfreiche Antwort. Ich kann diese Dinge auch geltend machen wenn es sich um eine uneheliche Gemeinschaft handelt? Ich habe das Wort sonst nämlich im Zuge meiner Recherche nur gefunden wenn es um „Scheidungen“ bzw Trennungen von Ehen geht, da man in diesen Fällen anders rechtlich geschützt ist. Das ist bei uns nicht der Fall. Gilt das dann trotzdem ? Nachweisen kann ich jedenfalls jede dieser Zahlungen und es ist auch nachvollziehbar das die Abnutzung berücksichtigt werden muss.

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Andri123  08.08.2023, 15:04
@Sabbel21

Wenn Du Dich an der Miete beteiligst, handelt es sich jedenfalls nicht um eine unentgeltliche Leihe - da wärst Du nämlich fast schutzlos.

Wenn man einen Untermietvertrag abschliesst, müsste dieser ja eigentlich vom Vermieter genehmigt werden. Wie man so einen Vertrag nennen und formulieren sollte, weiss ich auch nicht.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjM-9bFjc2AAxUYhf0HHZw9AQsQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.kanzlei-bussler.de%2Faktuelle-meldungen%2Feinzelansicht%2Farticle%2Fdie-unentgeltliche-ueberlassung-der-wohnung-ist-ein-leihvertrag%2Findex.html&usg=AOvVaw0ouDhJ5mm1rqApX9Y7MDWa&opi=89978449

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