Wer zahlt die geworfene Tür?
Wir haben die Tür von unser Küche unten vor unser Keller gestellt da im Keller voll war und der Vermieter wollte die Sachen im Keller wegschmeißen gestern haben die jenigen die den Keller entleert haben haben die Türe auch mit weggenommen quasi weggeworfen obwohl die Tür nicht im Keller war sondern vor der Tür von dem Keller ich wollte heute die Tür wieder nach oben bringen aber die war schon nicht da, ich habe der Vermieter geschrieben ob er weiß wo die ist er meinte dass die Tür wegschmeißen sei und jetzt will der Vermieter dass ich die Tür von der Küche kaufe weil es weggeschmissen wurde er meinte dass er zu den leuten gesagt ( Keller entleeren und die haben deren Job gemacht ! ) obwohl die Tür nichtmal im Keller war !!
Muss ich es kaufen oder die die es weggeschmissen haben sollen es wieder kaufen ?
1 Antwort
Du musst die Tür nicht sofort ersetzen, sondern erst bei eurem Auszug, es sei denn du brauchst sie vorher.
Ja, das ist dein Verschulden, ihr hättet die Tür in eurem Kellerraum sichern müssen, der Vorraum ist nicht euer Kellerraum, ihr habt kein Recht dort etwas abzustellen.