Kann ein Vermieter eine Ablöse für eine Küche verlangen?
Ein Kollege ist gerade auf Wohnungssuche und hat mich gefragt, ob ich da Bescheid weiß. Er hat sich eine Wohnung angesehen, die ihm gefällt. Die Küche ist schon drin. Aber anstatt, dass die Küche mit vermietet ist, möchte der Vermieter eine Ablöse dafür haben. Er meinte, er könne die Küche dann ja an den nächsten Mieter weiter verkaufen. Ist das ein übliches Vorgehen? Ich finde das irgendwie komisch.
2 Antworten
Also in der Regel ist es so, dass wenn dann die Küche vom Vormieter übernommen wird (gegen Ablöse). Das von dir beschriebene Vorgehen ist ungewöhnlich aber durchaus legal (so lange der Preis von der Höhe her nicht sittenwidrig, d. h. nicht absolut überteuert, ist). Er will die Küche sicherlich nicht mitvermieten (auch nicht ggf. gegen eine etwas höhere Miete), weil er in diesem Fall auch für die Instanthaltung der Küche aufkommen müsste.
Daher soll dein Kollege entscheiden, ob ihm es die Wohnung wert ist. Er sollte aber immer bedenken, dass im Fall, dass eine solche Wohnung ohne Küche vermietet wird (was durchaus üblich ist), er sich auch so eine neue Küche kaufen müsste. Also im Grunde alles eine Sache der Not, die Wohnung zu nehmen und der Höhe der Ablöse.
Schau mal in § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz: Ein solcher Kaufvertrag ist nur rechtsgültig, wenn er mit einem wertangemessenen Kaufpreis vereinbart ist.
Wenn das der Fall ist, ist die Sache rechtlich nicht zu beanstanden. Ob man sich auf so etwas einlassen sollte, ist die andere Frage. Als Eigentümer der Küche muß man z.B. sämtliche Reparaturen selber tragen und hat auch noch das Risiko, dass man bei Auszug aus der Wohnung das gute Stück nicht mehr verkauft bekommt.