Wer trägt die Kosten zur Wasserauffüllung der Gastherme?
Mein Vermieter fordert mich zur Zahlung der Kosten für die Wiederauffüllung der Gastherme auf,die ausgefallen war. Darf er das? Im Mietvertrag steht Instandhaltung.
4 Antworten
Instandsetzungarbeiten dieser Art gehen zu Lasten des Vermieters. Und bei dieser Art der Handwerkertätigkeit greift m.A.n. auch die Kleinreparaturklausel nicht.
Die Therme war ja nicht kaputt und wurde nicht repariert. Das Wasser muss halt aufgefüllt werden, das sind umlagefähige Kosten. Wie wenn beim Rauchmelder die Batterien ausgetauscht werden müssen.
Es kommt vor, dass der Mieter vertraglich verpflichtet ist, die Therme auf eigene Kosten einmal jährlich warten zu lassen. Dazu gehört sicher auch die Auffüllung des Wasserstandes, der dann mindestens ein Jahr lang ausreichend ist.
Wenn das im Mietvertrag steht und Du die Wartung versäumt hast, wäre es Dein Verschulden.
Wenn die Therme trotz Wartung schnell Wasser verloren hat, würde ich das vielleicht als Instandsetzung sehen.
Hast Du keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?
Das ist keine Reparatur und keine Instandsetzung. Darum muss dich jeder Mieter selbst kümmern oder einen Betrieb beauftragen und bezahlen. Das kann am Wochenende 200 Euro kosten.
Also in meiner Mietwohnung damals konnte ich das Wasser der Therme selbst auffüllen!
Ich musste lediglich das gekennzeichnete Ventil öffnen und dann den Wasserhahn.
Manometer beobachten und kurz vor rot Wasserhahn und Ventil schließen, fertig.
Hat keine 2 Minuten gedauert.
Wenn das bei dir genauso easy geht, wundert es mich nicht, dass der Vermieter die Rechnung von dir bezahlt haben möchte!!!
Zum einen geht es nicht "easy". Der Monteur hat 10 Minuten geschraubt. Ging nur mit Schlauch. Den ich nicht hatte,auch nicht das Ventil.
Zum anderen war die Therme ausgefallen. Und? Was hat das mit deiner Therme zu tun? Nix.
Die Therme fällt logischerweise dann aus, wenn der Wasserstand zu niedrig ist!
Vielen Dank. Ich habe vorsichtshalber noch einmal in den Mietvertrag gesehen. Da ist es dann sehr eindeutig. Instandhaltung.
Konkret war die Therme ausgefallen. Ich habe den Installateur gerufen,der sie eingebaut hatte. Die Therme war noch in der Garantie. Mein Vermieter war nicht erreichbar.
Der Monteur hat das Wasser aufgefüllt.Danach ging die Therme wieder. Die Rechnung erhielt der Vermieter.
Die ich jetzt bezahlen soll. So war's.