Zaun wird neu gestrichen, wer trägt die Kosten?

1 Antwort

Der Zaun steht im Gemeinschaftseigentum. Er umgrenzt das Grundstück.

Der dem Sondernutzungsrecht begünstigte Grundstücksanteil fängt erst hinter dem Zaun an.

Demzufolge ist die Eigentümergemeinschaft und nicht der Sondernutzungsberechtigte zur Zahnpflege verpflichtet.