Wer ist verantwortlich für den Schaden und bezahlt ihn?


18.03.2021, 13:13

Heute Donnerstag habe ich auf dem Betriebsgelände mich umgeschaut und den Gegenstand entdeckt, der die Beule gemacht hat. Schwarze große Mülltonnen. Ich habe der Werkstattleitung un im Büro den Sachverhalt aufgezeigt. Jemand vom Personal muss da gegen gefahren sein. Die Mülltonnen stehen an der linken Hauswand wo eine Abfahrt zur Tiefgarage ist. Bin ich somit immer noch in der Beweispflicht?

Oder ist es eine eindeutige Sachlag?

2 Antworten

Sicher kannst du versuchen, weitere Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Aber du bist in der Beweispflicht.

Trotzdem haben sie mir angeboten den Schaden kostenfrei zu reparieren. Komisch oder?

Kann man verdächtig finden. Kann aber auch einfach nur ein großzügiges Entgegenkommen der Werkstatt sein, um ein gutes Verhältnis zum Kunden zu behalten.

Mir wäre ein möglicher Schadensersatzanspruch wegen der Nichtverfügbarkeit des Autos zu wackelig. Konkret zu beziffern wäre er eh nur, wenn er du für diesen Zeitraum ein Mietauto nimmst.

Dafür einen Rechtsstreit anfangen, der sich vermutlich jahrelang aussieht und einen höchst fraglichen Ausgang hat und sich außerdem noch eine neue Werkstatt suchen müssen? Würde ich vermutlich nicht einmal tun, wenn die Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Also am erstens kannst du jetzt halt nicht 100% beweißen das die es waren. Zweitens die haben dir eine Angebot gegeben weil das schädigung da vor ort passiert ist. Drittens lass die das reparieren, dann ist das Sache halt erledigt :).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mario309 
Fragesteller
 18.03.2021, 13:15

Heute Donnerstag habe ich auf dem Betriebsgelände mich umgeschaut und den Gegenstand entdeckt, der die Beule gemacht hat. Schwarze große Mülltonnen. Ich habe der Werkstattleitung un im Büro den Sachverhalt aufgezeigt. Jemand vom Personal muss da gegen gefahren sein. Die Mülltonnen stehen an der linken Hauswand wo eine Abfahrt zur Tiefgarage ist. Bin ich somit immer noch in der Beweispflicht?

Oder ist es eine eindeutige Sachlag?

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Mario309 
Fragesteller
 18.03.2021, 13:15

Heute Donnerstag habe ich auf dem Betriebsgelände mich umgeschaut und den Gegenstand entdeckt, der die Beule gemacht hat. Schwarze große Mülltonnen. Ich habe der Werkstattleitung un im Büro den Sachverhalt aufgezeigt. Jemand vom Personal muss da gegen gefahren sein. Die Mülltonnen stehen an der linken Hauswand wo eine Abfahrt zur Tiefgarage ist. Bin ich somit immer noch in der Beweispflicht?

Oder ist es eine eindeutige Sachlag?

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