Wer haftet bei einem Rohrbruch wenn meine Wasserleitung unter der Wiese eines Nachbarn verläuft?

1 Antwort

Bis zur Wasserzähleruhr haftet der Netzbetreiber. Ab der Wasserzähleruhr haftet der Nutzer. Es gibt Ausnahmen, wo der Netzbetreiber nur unter öffentlichem Grund haftet.

Wenn die Wasserzähleruhr sich weit entfernt vom Haus befindet (z.B. Schacht am Grundstücksende), haftet der Nutzer auf jeden Fall.

Bei an Straßen/Bürgersteigen liegenden Häusern findet man die Zähler für Wasser und Gas immer hinter der ersten Mauer. Im Keller, sofern vorhanden. Diese Zähler wird man in einem Keller nie auf der Gartenseite finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung