Wasserschaden in Nachbarwohnung während Urlaub -wer haftet?

1 Antwort

Ohne Kenntnis der näheren Umstände ist eine Beantwortung der Frage unmöglich: Wohnt Ihr in einem Mietshaus oder seid Ihr Eigentümer der Wohnung? Der Mieter hat es einfach: Den Vermieter triftt die Mangelhaftung, dh, die Wiederherstellung des alten Zustands muß er auch ohne eigenes Verschulden veranlassen. Seid Ihr Eigentümer, dann stellt sich immer die Verschuldensfrage. Die wiederum stellt sich beim Vermieter hinsichtlich weiterer Schäden, insbesondere am Eigentum des Mieters. Kompliziert wird die Sache dann noch, wenn Versicherungen bestehen: Die Gebäudeversicherung übernimmt zum Beispiel beim Wasserrohrbruch die Behebung der Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung des Mieters die am Eigentum des Mieters. Auch bei einem Verschulden des Vermieters wäre es klüger, die eigene Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen als die Haftpflichtversicherung des Vermieters, denn die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert.

Man sieht: Ohne weitere Angaben kommt man hier zu keiner fundierten Antwort.