Schaden durch verstopftes Rohr auf dem Balkon der Nachbarn, wer haftet?

3 Antworten

Wenn der Nachbar sich nicht kümmern will, würde ich umgehend die Hausverwaltung informieren. Die werden sich dann hoffentlich dafür einsetzen, dass zumindest eine Begutachtung stattfindet. Nicht das es später noch heisst, du hättest nichts gesagt.

Es liegt die Vermutung nahe, dass dafür die Eigentümergemeinschaft zuständig ist, nicht der Nachbar alleine!

Also melde es der Hausverwaltung, die müssen sich dann kümmern!

sprich es doch einfach bei der nächsten Eigentümerversammlung an, so lange wird der Balkon ja noch halten.