Wer bekommt die Wohnung?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: mein noch Ehemann und ich sind seit über 2 Monaten getrennt und seither lebe ich vorübergehend bei meinen Eltern (diese wohnen aber nicht in der selben Stadt). Die Wohnung meiner Eltern lag viel zu klein. Da ich auch noch ein 3 Jähriges Kind habe ist es ziemlich schwer für mich ohne Auto den Kleinen morgens in den Kindergarten zu bringen.
Letzte Woche kam tatsächlich die Polizei zu uns nach Hause, weil mein Ehemann sich nicht bereit erklärt die Wohnung zu verlassen und hat alles so dargestellt als hätte ich ihn attackiert. Ich bin aber die jenige mit den Hämatomen am Arm?! Einer von beiden mussten nun gehen. Die Polizei hat mich und mein 3 Jähriges Kind herausgebeten. Ich darf mich also meiner eigenen Wohnung nicht nähern bis zum 16.
das Problem der ganzen Sache ist natürlich, dass er sich schon im September aus dem Mietvertrag gestrichen hat und somit überhaupt kein Mieter mehr dieser Wohnung ist.
was ist denn jetzt nun richtig? Darf er dort leben oder nicht? Ich habe schließlich das Leben meines Sohnen umkrempeln müssen, da er dort seine ganzen Sachen hat und bei meinen Eltern kaum Spielzeug und auch noch ein viel zu kleines Zimmer, dass er mit mir teilen muss (8qm).
Arbeiten möchte er natürlich auch nicht, da er kein Unterhalt zahlen möchte.
das ganze ist natürlich unfair, da ich die ganze Wohnung selbst aufgebaut habe und aus meiner eigenen aufgebauten Wohnung soll?
ich war schon beim Anwalt aber das ganze kann natürlich dauern…
lg
3 Antworten
Dein Mann kann sich nicht aus dem Mietvertrag streichen
wenn ihr eine Wohnung über beide Personen gemietet habt, könnt ihr diesen auch nur zusammen kündigen und dann hättest du einen neuen Mietvertrag abschliessen müßen, wenn dem so wäre hätte die Polizei deinen Mann aufgefordert die Wohnung zu verlassen weil du die Mieterin bist.
Ich denke ihr seid beide noch Mieter, aber das wird dir alles dein Anwalt erklären können wenn er in die Unterlagen schaut.
Der Knackpunkt ist das Kind. denn das steht an erster Stelle. Wenn das Kind bei dir bleiben soll, dann hast du gute Chancen, das die Wohnung dir zugestanden wird. Eben wegen dem Kind.
Eine gemeinsam gemietete Wohnung kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, Verweigert dir dein Ex die Kündigung mußt du die Kündigung einklagen. Für eine Änderung des Mietvertrages müssen alle Mietparteien zustimmen, auch der VM bzw muß das dann eben über einen Richterlichen Beschluß laufen.
Der Anwalt kann ein Eilverfahren anstreben und Dir die Wohnung durchs Familiengericht zuweisen lassen per Eilantrag
Rufe ihn umgehend an , schon wegen dem Kind
Die Chancen stehen gut , dass der Mutter mit Kind die Wohnung zugewiesen wird