Wer bekommt die Wohnung?

3 Antworten

Dein Mann kann sich nicht aus dem Mietvertrag streichen
wenn ihr eine Wohnung über beide Personen gemietet habt, könnt ihr diesen auch nur zusammen kündigen und dann hättest du einen neuen Mietvertrag abschliessen müßen, wenn dem so wäre hätte die Polizei deinen Mann aufgefordert die Wohnung zu verlassen weil du die Mieterin bist.
Ich denke ihr seid beide noch Mieter, aber das wird dir alles dein Anwalt erklären können wenn er in die Unterlagen schaut.

Der Knackpunkt ist das Kind. denn das steht an erster Stelle. Wenn das Kind bei dir bleiben soll, dann hast du gute Chancen, das die Wohnung dir zugestanden wird. Eben wegen dem Kind.

Eine gemeinsam gemietete Wohnung kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, Verweigert dir dein Ex die Kündigung mußt du die Kündigung einklagen. Für eine Änderung des Mietvertrages müssen alle Mietparteien zustimmen, auch der VM bzw muß das dann eben über einen Richterlichen Beschluß laufen.

Der Anwalt kann ein Eilverfahren anstreben und Dir die Wohnung durchs Familiengericht zuweisen lassen per Eilantrag

Rufe ihn umgehend an , schon wegen dem Kind

Die Chancen stehen gut , dass der Mutter mit Kind die Wohnung zugewiesen wird