Thema Erben: Vater hat eine GmbH - erbt man auch die Schulden der GmbH?

3 Antworten

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Die Frage läuft wohl eigentlich darauf hinaus, ob du selbst als Erbe in Anspruch genommen werden kannst für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Einerseits natürlich nicht, denn die Gesellschaft ist ja - wie du schon richtig bemerkst- eine andere Person, also jemand anders als du oder der Vater. Die Schulden bleiben also Schulden der Gesellschaft.

Auch eine schuldhaft verschleppte Insolvenz musst du dir strafrechtlich nicht zurechnen lassen (also falls der Papa auch noch Geschäftsführer war). Denn Strafen werden nicht mitvererbt.

Allerdings können andererseits in bestimmten Konstellationen durchaus Haftungspotentiale für dich erwachsen. Beispielsweise wenn die Gläubiger die Grenze zwischen GmbH und GGF durch Pfändungspfandrecht oder Bürgschaften durchweicht haben. Ob dies der Fall ist, wissen wir hier nicht.

Du und dein Vater solltet deshalb bald einen externen Berater aufsuchen. Der hat die Aufgabe, erstens die Risiken aufzudecken und zweitens die möglichen Abwehrtechniken zu entwickeln.

Das ist keine Aufgabe für einen Steuerberater und auch keine für einen Rechtsanwalt oder Unternehmensberater. Aber eine für alle drei.

Als Erbe bist du nicht automatisch GF der Gesellschaft, auch wenn dein Vater GF war. Diese zusätzliche Hürde sollte auch noch genommen werden.

Ich hoffe, dass die Krankheit plötzlich kam. Denn sonst ist es unverantwortlich, in diese Lage hineinzuschlittern. Unternehmensnachfolge muss man planen und planmäßig durchführen - oder das Unternehmen ist weg.

Hallo, ich persönlich bin auf der suche nach einer bestehnden Gmbh bzw. an einer Übernahme. Solltet Ihr einen Verkauf vornehmen wollen, dann bitte ich um Kontaktaufnahme. e-mail: vlado-hrnes@hotmail.de

Hier ist auf jeden Fall angezeigt, dass der Vater eine Nachfolgeregelung für den Erbfall macht. Da gibt es besondere Eintrittsrechte, die mit dem Erbe nichts zu tun haben. Diese Nachfolgeklausel sollte dein Vater unbedingt ins Auge fassen. Ansonsten sollte die GmbH aufgelöst werden oder Insolvenz anmelden. Unternimmt er nichts, bleibt es natürlich beim gesetzlichen Erbrecht, sodass du auch den Anteil deines Vaters an der GmbH erbst. Du könntest dann freilich auch die Erbschaft ausschlagen. Aber hierbei ist eine Gesamtschau angezeigt. Du müsstest prüfen, ob das übrige Vermögen nicht doch die Schulden der GmbH übersteigt. Auch könntest du die Haftung auf den Nachlass beschränken.