Wem gehört das Geld?

5 Antworten

zitat "Gehört ihm dann mehr vom Haus?"

das Gesetz sagt 50/50%

  • Unterlagen fotografieren von allen relevanten Unterlagen...Kontodaten ...Versicherungen..Verträge... Verdienstbescheinigung(Dez20)auch seinen Vertrag mit seinem Bruder..und extern (Eltern, bester Freund) auslagern, vor Gericht zählen Beweise...
  • einen eigenen Fachanwalt nehmen für Scheidungsrecht...wenn man nur einen gemeinsamen nimmt, wird man fast immer übern tisch gezogen...
  • ich würde dir empfehlen auf der Seite www.vatersein.de im forum zu gucken... meiner Meinung nach mit bestes und ältestes Scheidungsforum, da wird dir geholfen, erzähl da deine Lebensgeschichte... bei bedarf poste finanzielle details..dort sind Fachleute, die dir auch fast komplett ausrechnen können, was dir unterm strich bleibt...ich bin da auch schon fast 20 jahre, mir wurde damals auch geholfen in meiner Scheidung... alles gute dir...

Meiner Meinung nach hängt erst Mal schon viel davon ab welche Ehe ihr eingegangen seit. Die Gesetzliche ist Zugewinngemeinschaft. Man kann aber auch eine andere Form eintragen lassen. Und vom gemeinsamen Haus , da kommt es bei der Zugewinngemeinschaft auch wieder darauf an wer welche Summen vielleicht schon vor der Ehe mit eingebracht hat. Und zum Erbe der Geldmittel. Hier ist die Frage ob es darüber überhaupt was schriftliches gibt. Oder ob das einfach so als Ausgleich bezahlt wird. Es ist ohne hin wahrscheinlich besser einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Schon wegen der gemeinsamen Konten U. zur Feststellung was an Unterhalt für Sie und die Kinder drin ist. Anhand von dem Einkommen von Ihm.

Das Haus der Eltern wäre auch sein Eigentum geblieben, lediglich der Zugewinn hätte geteilt werden müssen. Wann ist denn der Erbfall eingetreten?

Dir steht wahrscheinlich die Hälfte eures Vermögens zu. Was meinst du mit "umstrukturieren"? Du solltest mal für später schon mal vorbeugen und alle relevanten Unterlagen kopieren oder abfotografieren.

Inwieweit du und die Kinder Unterhalt bekommen kann hier aufgrund fehlender Infos wie Einkommen deines Mannes und Alter und Tätigkeit der Kinder nicht beantwortet werden.

Sassenach 
Fragesteller
 01.02.2021, 08:30

Der erbfall kam etwa 2 Jahre nach der Hochzeit. Von da weg ging das Geld des Bruders immer auf ein gemeinsames Tagesgeldkonto.

Die Kinder sind beide noch minderjährig.

Das Haus (unser derzeitiges Wohnhaus) gehört uns beiden.

Ich habe kein Einkommen, da ich bei den Kindern zu Hause bin.

0
Lobber  01.02.2021, 08:51
@Sassenach

Den erbfall würde ich abhaken, vielleicht kann man die Zahlungen als Einkommen werten, aber das solltest du mit deinem Anwalt klären. Wichtig ist dass du möglichst viele Beweise sicherst.

Den Kindern steht Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu. Dir dürfte Trennungsunterhalt zustehen. Lass das auch durch deinen Anwalt ausrechnen.

Das Haus wird wohl aufgeteilt werden müssen.

Für die Zeit nach dem Trennungsunterhalt solltest du dir Arbeit suchen.

Ich würde mich an deiner stelle nicht darauf einlassen einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen.

0
Sassenach 
Fragesteller
 01.02.2021, 08:41

Umstrukturieren bedeutet von unserem gemeinsamen Konto wechseln auf ein eigenes Konto

0

Ich denke, diese Fragen sind zu komplex, als dass man sie hier ausführlich beantworten könnte. Die Konsultation eines entsprechenden Fachanwalts ist hier unumgänglich. Einen Scheidungsanwalt wirst du ja dann ohnehin benötigen, so wie es aussieht. Tut mir leid für deine Situation!

Das Haus steht in Euer Beider Eigentum. Daran kann der Mann ohne Dich nichts ändern.

Die Konten laufen offenbar auf seinen Namen. Dann wäre das nicht Euer, sondern nur sein Vermögen.

Die wechselseitigen Ansprüche werden im Zugewinnausgleich ermittelt.

Erbschaften sind im übrigen außen vor zu lassen.

Sassenach 
Fragesteller
 01.02.2021, 08:43

Wir hatten bisher immer gemeinsame Konten. Jetzt möchte er das ändern.

Was passiert mit dem Wert, den er von seinem Bruder erhalten hat und in UNSER Haus gesteckt hat?

Gehört ihm dann mehr vom Haus?

0