Grundsicherung im Alter und Instandhaltungsrücklagen bei selbstgenutzter Immobilie?

3 Antworten

Euer Kernproblem wird darin liegen, dass zum einen Eure Mutter diese Rücklagen auf ein auf ihren Namen lautendes Konto eingezahlt hat und nicht auf ein Konto der Erbengemeinschaft. Des weiteren scheint es so, dass die anderen Miterben keinerlei Rücklagen angesammelt haben. Damit wird es schwierig nachzuweisen, dass dieses Sparkonto das Rücklagenkonto der Erbengemeinschaft ist - ergo wird es vor Beantragung der Grundsicherung bis auf den Schonbetrag aufgebraucht werden müssen.

Stehen wirklich Instandhaltungsmaßnahmen an, dann würde ich diese erst durchführen und danach die Grundsicherung beantragen.

@Snoopy, es gibt ein neues Urteil, das in diesem Fall wichtig ist. Es handelt sich ja um einen Erstantrag auf Sozialhilfe. - Link habe ich in meiner Antwort.

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Wie Snoopy schon schreibt: Für Grundsicherung im Alter ist Deine Mutter zu "reich".

ABER: Es gibt tatsächlich ein (neues) Urteil, das für Deine Mutter wichtig ist. - Sie bekommt ja zur Zeit keine Sozialhilfe (welcher Art auch immer, Grundsicherung ist auch Sozialhilfe), sondern es ist ihr Erstantrag. - Lies dazu dies:

Sparsamkeit vor Hartz-IV-Antragstellung keine Pflicht - Sozialgericht Düsseldorf verneint sozialwidriges Verhalten

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/armut/70734/urteil_sparsamkeit_vor_hartz-iv-antragstellung_keine_pflicht

Empfehlenswert ist es, (ich meine) ca. 60 Euro zu investieren für einen Jahresbeitrag bei einem der Sozialverbände, dem VdK oder dem SoVD (soweit ich bisher gelesen habe, sind wohl beide gleich gut). Google dazu mit

sozialverband vdk

und mit

sozialverband sovd

um zu erfahren, wie Deine Mutter nun am besten das Geld rettet, ohne Probleme mit dem Grundsicherungsamt zu kriegen. - Vereine dürfen nur Mitgliedern Rechtsrat erteilen, deshalb ist in dem Fall die Mitgliedschaft notwendig.

Und google mit

geldsparen grundsicherung im alter

Klick an bei "Altersversorgung Wenn die Rente nicht reicht". So kriegst Du raus, wieviel Grundsicherung Deine Mutter zu ihrer Rente kriegen könnte (Du schreibst hier ja leider nicht die Höhe, so dass ich keine Schätzung vornehmen kann).

Prüfe auch, ob Deine Mutter mit Lastenzuschuss (= Wohngeld bei Wohneigentum) genauso gut klarkommt, das wäre der Grundsicherung vorzuziehen. Möglicherweise darf sie dann sogar offen ihre 7.000 behalten. Spiel mal ein bißchen rum mit dem Rechner - google so

geldsparen lastenzuschuss

Gut, dass es dieses neue Urteil gibt.

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir - für den Fall, dass Grundsicherung beantragt wird. Dies ist auch gerichtet an Arbeitslose, Du erkennst ja, was für Deine Mutter gilt:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem
mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
(Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben
rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen,
in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere
Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses
Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift
bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie
eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache
zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche
Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei
Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

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Vielen Dank allen. Ich habe es befürchtet. Der Tip mit dem Lastenausgleich ist nicht schlecht, aber es kommt viel zu wenig raus, als das meine Mutter davon leben könnte. Da es ja anscheinend keine Urteile gibt über ein Rücklagenkonto bei selbstgenutzter Immobilie und Grundsicherung, lassen wir es mal darauf ankommen.

Gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehört die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. 

Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft und das haben wir gemacht. Es kann ja mal was größeres am Haus kaputt gehen und dann??

Klar läuft das Konto über meine Mutter - sie wohnt darin. Aber man kann sich ja nicht gegen alles absichern und vor 15 Jahren hat man ja nicht gewußt, dass meine Mama mal Grundsicherung beantragen muß, weil ich arbeitslos geworden bin.....

Wenn man immer wüßte, was die Zukunft bringt, würde man manches mal anders handeln.

Danke