ich habe ein kl. haus geerbt und vermietet., wie berechne ich die abschreibung?

1 Antwort

Als ERbe (unentgeltliche Übertragung) kommst Du in die Position des Erblassers. Also übernimmst Du seine Abschreibung. Das gilt auch dann, wenn der keine Abschreibung abgezogen haben sollte.

Also 2 % auf die historschen Anschaffungskosten. Sind die nicht zu ermitteln vom Einheitswert.

Da aber im Laufe von über 50 Jahren fast immer An- und Umbauten stattfinden, müßten sich auch die Anschaffungskosten verändert haben.

Es wird auf eine Art Kuhhandel mit dem Finanzamt hinauslaufen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986