Welche Steuerklasse bei Urlaubsentschädigung

4 Antworten

Die Steeurlasse die Du hast ist Deine, da gibt es keine Unterschiede. bist Du z. B. ledig hast Du I, gilt dann für alles.

Bei einer zweiten (für zweitjob), die VI.

Ausserdem wird eine solche Entschädigung genauso abgerechnet wie der übrige Lohn.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bei der Steuererklärung muss man doch keine Steuerklasse angeben. Bei der Veranlagung wird doch sowieso alles Einkommen zusammengenommen und die Steuerschuld aufgrund Deiner Steuerklasse errechnet. Die Steuerklasse ist doch nur für den Auszahler des gehaltes oder der Rente oder Vergütung interessant, damit er möglichst realitätsbezogen ausreichend Steuern für Deine Einkünfte abführt.

Entschädigungen sind in D steuerfrei. Renten von Verkehrsunfallopfern, Entschädigungen für Gerichtstermine etc.

Generell kann man die Steuerklasse nicht so wechseln wie das Hemd sondern höchstens ein mal im Jahr. Es spielt keine Rolle ob Du Lohn, Gehalt, Tantiemen, Gage, Sold, Entschädigung oder eine anderes Einkommen erhälst, es ist zu versteuerndes Einkommen.