Steuerklassen falsch abgerechnet, 2 jobs?

1 Antwort

Deine Nebenarbeitgeber wollen die Minijobs offensichtlich nicht pauschaliert abrechnen sondern auf Steuerklasse. Ist zulässig, Entscheidung des Arbeitgebers. Das hat auch nichts damit zu tun, dass die Minijobs nicht bei der Bundesknappschaft gemeldet wären. Das eine ist die Lohn-/Einkommensteuer, das andere Sozialversicherung. Wenn Minijobs auf Steuerklasse abgerechnet werden, sind sie auch in der Steuererklärung anzugeben.