Welche Kosten entstehen wenn mein Bruder nachträglich ins Grundbuch eingetragen wird?

3 Antworten

Für eine solche Eintragung ist zwingend ein Notar erforderlich. Es fallen Notar- und Grundbuchkosten an, die Dir der Notar im vorhinein genau beziffern kann.

und möchte nun meinen Bruder mit ins Grundbuch eintragen lassen.

Das klingt widersprüchlich zu Deiner anderen heutigen Frage:

"und mein Bruder wurde letzten Monat mit ins Grundbuch eingetragen."

Ehe man jemanden ins Grundbuch eintragen lässt, sollte man sich klar werden über die Gründe des Eintrages und der weiteren Verwendung der Wohnung.

Wenn es eine vermietete Wohnung ist, wird eine besondere Einkommensteuererklärung für Eure Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich (sog. "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung ..."), deren Einkünfte dann anteilig in Eure persönlichen Einkommensteuererklärungen fließen.

Und darüberhinaus redet plötzlich jemand bei Entscheidungen der Wohnungseigentümerschaft und des Mietvertrages mit und hat - möglicherweise - andere Ansichten als Du. Ich vermute und hoffe, dass Du die Komplexität gegenüber der Einfachheit und Klarheit vorziehst.

HD123 
Fragesteller
 24.04.2020, 19:30

Es geht darum, dass wir die Wohnung als gemeinsames Investment ansehen(Grund tut nichts zur Sache), auch wenn ich bisher alleine im Grundbuch stehe und der Kredit über mich läuft. Den Gewinn beim Verkauf wollen wir uns teilen. Wir rechen als Beispiel mit einem Gewinn beim Verkauf von 80.000€. Meinem Bruder sollen dann 40.000€ zugehen. Da unter Geschwistern nur 20.000€ an Schenkungen alle 10 Jahre frei sind, müssen die anderen 20.000€ dann mit der Schenkungssteuer versteuert werden. Deswegen suchen wir einen Weg das zu umgehen, ohne als Beispiel die 20.000 an unsere Mutter und dann an meinen Bruder weiterzuschenken.

Die andere Frage die ich heute gestellt habe soll darauf abzielen Wie es mit der Sekulationssteuer aussieht wenn wir die Eintragung vorgenommen haben.

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Ihr habt ein anderes Problem.

Die paar hundert Euro gebühren werden Euch nicht mehr umhauen, wenn Ihr vor dem Problem er Schenkungssteuer steht.

Vor 5 Jahren für 124.000,- gekauft ist minimum noch das gleiche Wert.

Schenkst Du Deinem Bruder 62.000,- Euro - 20.000,- Freibetrag = 42.000,- Schenkung.

Davon 15 % sind 6.300,- Euro.

Warum willst Du ihm die Hälfte schenken?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HD123 
Fragesteller
 24.04.2020, 19:27

Danke für den Hinweis mit der Schenkung. Es geht darum, dass wir die Wohnung als gemeinsames Investment ansehen(Grund tut nichts zur Sache), auch wenn ich bisher alleine im Grundbuch stehe und der Kredit über mich läuft. Den Gewinn beim Verkauf wollen wir uns teilen. Wir rechen als Beispiel mit einem Gewinn beim Verkauf von 80.000€. Meinem Bruder sollen dann 40.000€ zugehen. Da unter Geschwistern nur 20.000€ an Schenkungen alle 10 Jahre frei sind, müssen die anderen 20.000€ dann mit der Schenkungssteuer versteuert werden. Deswegen suchen wir einen Weg das zu umgehen, ohne als Beispiel die 20.000 an unsere Mutter und dann an meinen Bruder weiterzuschenken.

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wfwbinder  24.04.2020, 19:51
@HD123

Wie ich schon schrieb, es geht um zigtausend Euro und ihr seid zu geizig einem Berufskollegen von mir 300,- Euro für einen Lösung Eures Problems zu zahlen.

Der könnt im persönlichen Gespräch alle Details erfahren und würde Euch eine Lösung liefern, die den gesamten Vorgang steuerfrei macht.

Falls Du jetzt denkst, "warum schreibt der nicht einfach wie es geht," dann muss ich Dir sagen, direkte Beratung in einem konkreten Fall ist über ein Forum unzulässig und ich kenne auch hier nicht alle Details, aber das ist nötig, damit die Sache absolut sauber ist.

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HD123 
Fragesteller
 24.04.2020, 20:34
@wfwbinder

Sie könntest ja in der „Lösung“ auch von einem anderen Fall sprechen aber naja. Wird wohl auf eine Kettenschenkung hinauslaufen. Werde mich mal an einen Steuerberater wenden. Das wird das beste sein. Bitte bleiben Sie künftig höflich und machen keine Unterstellungen. Danke trotzdem für die Tipps.

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wfwbinder  24.04.2020, 21:01
@HD123

Kettenschenkung ist quatsch, § 42 AO lässt grüßen. Geht doch zu einem StB

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Welchen Teil der Wohnung willst du ihm schenken oder verkaufen?