Notarielles Testment Verkehrswert Immobilie?

4 Antworten

Kalle

Hat der Notar Zweifel an der Richtigkeit der Wertangabe, kann er die Angaben überprüfen. Praktisch bedeutsam kann z. B. die Anfrage beim Finanzamt oder beim örtlichen Gutachterausschuss sein. Aus anfängl. Grünland mit Weiderecht entsteht urplötzlich wertvolles Bauland - und der Schwindler ist bass erstaunt über eine saftige Gebühren-Nachforderung kurz vor Urlaubsantritt.

Kalle65967 
Fragesteller
 06.04.2021, 18:37

Danke für die Antwort. Dann habe ich gleich noch eine Frage: Wenn ich selbst den Wert der Immobilie nicht weiß, muss ich vor dem Gang zum Notar dann ein Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie anfertigen lassen? Nach welchem Rechenwert-angenommen, ich sage dem Notar, dass ich den Wert nicht genau weiß- bemisst der Notar dann seine Gebühr?

0
Franzl0503  06.04.2021, 19:50
@Kalle65967

Du legst dem Notar im Beurkundungstermin eine Fotokopie des Feuerversicherungsscheins vor und nennst ihm das Baujahr. Die Grundstücksgröße kennt er aus dem Grundbuch, den Ca-Bodenwert üblicherweise aus eigener Erfahrung. Er schätzt dann überschlägig den Marktwert. Macht er dich zum Immobilien-Millionär, solltest du widersprechen.

2
Ich kann als Erblasser doch angeben, dass die Immobilie ein Einfamilienhaus ist anstatt in Wahrheit ein 12 Familienhaus?

Angeben kann ich alles, aber damit kann ich auch Verwirrung stiften.

Möglich wäre:

Mein ......... ist Alleinerbe meines Vermögens, was auch Immobilien, Bankguthaben und Wertpapieren besteht.

Da kan. ich dann auch einen nahezu beliebigen wert angeben. Sollte der aber falsch sein, ist es mittelbare Falschbeurkundung.

Die Beurkundung eines Testaments hat aber den Sinn, die Sache zu vereinfachen. Zum Beispiel die Umschreibung auf dem Grundbuchamt schnell zu bekommen.

Also bietet sich schon an, die Immobilie genau zu bezeichnen.

Auch bei welchen Bank guthaben sind, damit man denen das auf den Tisch legen kann und die nicht noch nach einem Erbschein fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Verkehrswert ist ja die Grundlage der Erbschaftssteuer. Wenn du eine Immobilie eerbst, muss das Finanzamt laut Bewertungsgesetz (BewG) die Höhe der Erbschaftssteuer ermitteln. Die Grundlage ist der sogenannte Verkehrswert: Das ist der aktuelle Wert, den die Immobilie am Tag der Wertermittlung hat.

Das Finanzamt, das am Wohnsitz des toten zuständig war, übernimmt die Bewertung der Immobilie. Grundlage hierfür ist die sogenannte GrBewV. Das Finanzamt nimmt die Wertermittlung mittels einfacher Standardverfahren vor. Die Werte sind dabei an den todestag gebunden.

Hierbei ist problematisch, dass die Schätzung des Finanzamts nicht auf präzisen Angaben und zu wenigen Fakten basieren, um den Verkehrswert der Immobilie präzise bestimmen zu können: So erfolgt die Bewertung in der Regel mittels typisierendem Vorgehen auf Basis ortsüblicher Schätzungen anhand des Bodenrichtwertes.

Eifelia  06.04.2021, 16:41

Das ist zwar alles richtig, aber der Fragesteller zielt mMn auf die Notarrechnung ab - er scheint der Meinung zu sein, dass man dem Notar mitteilen könne, dass auf einem Grundstück ein Einfamilienhaus steht, obwohl es tatsächlich ein MFH mit 12 Wohneinheiten ist. Das wäre selbstverständlich Betrug...

0
ellen0151  21.03.2022, 13:48

Dabei hilft das Ortsgericht. Es muss nicht gleich ein Gutachten sein. Bodenrichtwert weiß der Ortsgerichtsvorsitzende in der Regel. Baujahr des Hauses und Angabe, ob Bungalow oder Reihenhaus, genügt eigentlich, um den ungefähren Wert zu ermitteln. Das geht dann ans Nachlassgericht und der Erbschein wird erstellt. dazu bedarf es erst einmal keines Notars.Auch der Eintrag ins Grundbuch erfolgt bis zu 2 Jahre nach dem Todesfall kostenlos. Nur bei Verkauf benötigt man einen Notar.

0
ellen0151  21.03.2022, 13:50

Das Nachlassgericht informiert das zuständige Finanzamt für Erbschaftssteuer. Das wird erst tätig, wenn die Freibeträge überschritten sind und informiert das örtliche Finanzamt /Bewertungsstelle.

0

Entsprechend wollte ich da nicht weiter drauf eingehen ;)