Weil ich keine EÜr abgegeben habe wurde ich geschätzt und bekomme meine steuererstattung nicht?

3 Antworten

Hm.

Wenn Du keine EÜR gemacht hast, kennst Du doch den Gewinn nicht - woher weißt Du denn dann, dass Dir eine Steuererstattung zusteht? U.U. musst Du ja was nachzahlen?

Da die Gewinnermittlung zu Deinen unternehmerischen Pflichten gehört und Du dieser nicht nachgekommen bist, wurde der Gewinn logischerweise geschätzt - was hast Du denn erwartet?

Wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, lege Einspruch gegen den Bescheid ein. Einzig mögliche Begründung ist die Einreichung der vollständigen Steuererklärung incl. der Anlage G oder S, in der der ermittelte Gewinn eingetragen ist UND der Anlage EÜR. Sobald Du das nachgeholt hast, wird der Bescheid geändert.

Ob das Einzelunternehmen "eingetragen" ist (ich nehme an, Du meinst das Handelsregister?), spielt dabei absolut keine Rolle.

Wenn Du keine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung gemacht hast, woher willst Du wissen, dass Dir eine Steuererstattung zusteht?,

Falls Du einen Verlustvortrag hast, solltest Du wissen, dass Du ab dann jährlich eine Einkommensteuererklärung für alle Jahre lückenlos abgeben musst, bis der Verlustvortrag verbraucht ist, sonst verfällt er.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Ferdifuchs88 
Fragesteller
 16.01.2024, 15:33

Ich habe ja Vollzeit gearbeitet. Und das Gewerbe nebenbei gemacht

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wfwbinder  16.01.2024, 16:03
@Ferdifuchs88

JA, aber woher soll das Finanzamt das wissen, wenn eine Erklärung machst? Wenn DU in dem Jahr keine Einnahmen hattestD, gib eben bei Einnahmen 0,- an un die Kosten die Du hattest, also kleiner Verlust und der Fall ist erledigt.

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Eifelia  16.01.2024, 17:21
@Ferdifuchs88

Aber den Gewinn des Gewerbes nicht ermittelt und nicht versteuert - oder ist Deine Frage irgendwie anders zu verstehen?

Falls Du meinst (wie man es öfters zu lesen bekommt), Du müsstest keine Steuern für den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb zahlen, weil der Gewinn niedriger ist als der Grundfreibetrag: der Grundfreibetrag wurde bereits bei Deiner Angestelltentätigkeit im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, daher führt jeder Euro Gewinn aus dem Gewerbe zu höherer Steuer.

Vielleicht präzisiert Du Deine Frage mal und schilderst den Sachverhalt vollständig? Dann kann man Dir hier viel besser helfen, derzeit stochern wir hier im Nebel und raten, was Du meinen könntest?

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Andri123  16.01.2024, 18:21
@Eifelia

Die richtige Antwort hast Du auch mit rudimentären Angaben des FS schon gegeben. Einspruch einlegen und Erklärung für Gewerbe abgeben. Vorher wird das FA keine Erstattungen für die Angestelltentätigkeit tätigen.

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Ferdifuchs88 
Fragesteller
 16.01.2024, 18:23
@wfwbinder

Kann ich das im Nachhinein nachholen ? Was passiert dann danke für die so genaue info

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wfwbinder  16.01.2024, 18:33
@Ferdifuchs88

Der Schätzungsbescheid ist vermutlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, oder hoffentlich nicht bestandskräftig (wann kam er an?). Also fertigst Du, wie ich es oben beschrieben habe, Deine EÜR und fertig.

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"Mir steht eine Steuererstattung zu, die mir jetzt verwehrt wurde."

Würde ja nicht passieren, wenn Du Deine Steuererklärung korrekt und vollständig abgeben würdest! 😁😁😁

Das FA handelt absolut richtig, anders bekommt man die unbelehrbaren nicht in den Griff.

Und PS:

Die haben noch mehr Möglichkeiten! Spannend wird es, wenn die Dein Bankkonto sperren und Du weder ans Geld kommst noch werden Überweisungen (Miete, Kreditrate, ....) von der Bank getätigt!