Wegeunfall trotz unerlaubter Abkürzung?

4 Antworten

Ich würde an deiner Stelle nirgendwo anrufen, sondern einen Anwalt einschalten, sofern es um eine nennenswerte Summe geht.

Der Fall ist zu komplex, um in hier im Forum zu bearbeiten. Dass die BG einen solchen Unfall als Wegeunfall anerkennt, ist aber in der Tat ungewöhnlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ein Blick in § 7 Abs. 2 sagt: Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass es auch ein Wegeunfall ist, denn nicht jeder Weg zur Arbeit ist ein Wegeunfall. Da muss der Unfallbegriff schon beachtet werden.

Ein Fußgänger geht bei roter Ampel über die Straße. Darf ein Autofahrer deshalb diesen Fußgänger anfahren?

Natürlich nicht wird jeder sagen. Genauso wenig kommst Du mit der Argumentation durch, auf dem Weg hätte der andere nicht fahren dürfen.

Du hast da mit einem Motorroller NICHTS zu suchen, PUNKT!

Und als Wegeunfall ist das dann auch nicht versichert.

NoneDone 
Fragesteller
 24.03.2022, 20:40

Danke für die schnelle Antwort.

Ich bin in dieser Annahme der Fahrradfahrer…

Die Unfallkasse möchte jetzt von mir, dass ich die Behandlungskosten des anderen zahle. Die Begründung war, dass ich eine teilschuld habe. Ich hätte nach dem Zeichen zum Links abbiegen, auf einer Straße mit einer spur, nochmals hinter mich schauen müssen. dabei hätte ich dann sehen müssen, dass der Roller mich überholen wollte, an der Kreuzung, und bremsen müssen, anstatt abzubiegen.

Ich sehe es aber nicht ein, da der Roller garnicht auf der Straße hätte fahren dürfen (meine Meinung).

Kennst du dich gut aus in solchen Angelegenheiten?
Bzw. hast du fachliche Präferenzen?

ich wollte morgen nochmal bei der Kasse anrufen und wäre mir gerne sicher, dass das so stimmt

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Alarm67  24.03.2022, 20:59
@NoneDone

Wenn Du (Deiner Meinung nach) unverschuldet einen Verkehrsunfall hattest, gehe zum Anwalt!

Diesen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen.

Und ich an Deiner Stelle würde mich ab sofort weder mündlich noch schriftlich dazu äußern. Dazu könntest Du alleine zuviel verkehrt/falsch machen.

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