Wegeunfall trotz unerlaubter Abkürzung?
Guten Abend,
wie bereits oben angedeutet…
Mit dem Motorroller
Angenommen ich müsste auf dem Weg zur Arbeit einen Riesen Wohnblock umfahren, auf der dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraße.
Wäre eine Abkürzung durch ein landwirtschaftliches Gebiet ( Feld ) BG‘lich versichert als Wegeunfall, wenn in diesem Gebiet ein allgemeines Verbot für Kraftwagen und -Räder sowie die Freigabe für den landwirtschaftlichen Verkehr herrscht. Schranken und Poller wurden bereits aufgestellt und befahren darf man die Straßen nur um jmd zu besuchen oder in den hofläden einkaufen zu gehen.
Der Grund für diese Abkürzung wäre das wahrscheinlich zu spät kommen, am Arbeitsplatz.
Und würde man die Gesamtschuld an einem Unfall mit einem Fahrradfahrer tragen, obwohl dieser eine Teilschuld trägt ?
Bzw. Würde dieser überhaupt schuld tragen, da der Roller Fahrer sich dort nicht hätte aushalten dürfen ?
4 Antworten
Ich würde an deiner Stelle nirgendwo anrufen, sondern einen Anwalt einschalten, sofern es um eine nennenswerte Summe geht.
Der Fall ist zu komplex, um in hier im Forum zu bearbeiten. Dass die BG einen solchen Unfall als Wegeunfall anerkennt, ist aber in der Tat ungewöhnlich.
Ein Blick in § 7 Abs. 2 sagt: Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass es auch ein Wegeunfall ist, denn nicht jeder Weg zur Arbeit ist ein Wegeunfall. Da muss der Unfallbegriff schon beachtet werden.
Ein Fußgänger geht bei roter Ampel über die Straße. Darf ein Autofahrer deshalb diesen Fußgänger anfahren?
Natürlich nicht wird jeder sagen. Genauso wenig kommst Du mit der Argumentation durch, auf dem Weg hätte der andere nicht fahren dürfen.
Du hast da mit einem Motorroller NICHTS zu suchen, PUNKT!
Und als Wegeunfall ist das dann auch nicht versichert.
Wenn Du (Deiner Meinung nach) unverschuldet einen Verkehrsunfall hattest, gehe zum Anwalt!
Diesen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen.
Und ich an Deiner Stelle würde mich ab sofort weder mündlich noch schriftlich dazu äußern. Dazu könntest Du alleine zuviel verkehrt/falsch machen.
Danke für die schnelle Antwort.
Ich bin in dieser Annahme der Fahrradfahrer…
Die Unfallkasse möchte jetzt von mir, dass ich die Behandlungskosten des anderen zahle. Die Begründung war, dass ich eine teilschuld habe. Ich hätte nach dem Zeichen zum Links abbiegen, auf einer Straße mit einer spur, nochmals hinter mich schauen müssen. dabei hätte ich dann sehen müssen, dass der Roller mich überholen wollte, an der Kreuzung, und bremsen müssen, anstatt abzubiegen.
Ich sehe es aber nicht ein, da der Roller garnicht auf der Straße hätte fahren dürfen (meine Meinung).
Kennst du dich gut aus in solchen Angelegenheiten?
Bzw. hast du fachliche Präferenzen?
ich wollte morgen nochmal bei der Kasse anrufen und wäre mir gerne sicher, dass das so stimmt