Was tun, wenn Schadensrechnung viel zu hoch ?
mein 14 jähriger Sohn hat ein Schutzblech, als Geck , in das Hinterrad eines Schülers gesteckt. Jetzt soll die Reperatur 360 € kosten. der Fahrradhändler sagt selbst, daß nur ein Schaden von max. 50.- € hätte entstehen können, daß das Fahrrad viele zusätzliche Gebrauchsspuren vorweist und Verschiedene auf der Rechnung genannte Kosten wie z.B. die Beleuchtungsanlage, zuvor nichtmal an dem Rad waren. Auf unsere Weigerung diese Rechnung zu bezahlen kam jetzt eine Forderung über den Rechtsanwalt, mit Termin in 3 Tagen. Unser Rechtsschutz und die Haftpflicht sagen sie seien nicht zuständig. Lohnt es sich da zu kämpfen oder wäre es besser die unverschämte Rechnung zu bezahlen?
3 Antworten
Nicht zahlen, bedeutet verklagt werden, und dann ist ein Richter am Zuge - der wird mit Sicherheit einen vergleich anbieten.
Formal sollte die Schadensersatzforderung an den 14- Jährigen gehen, womöglich liegt da schon der erste Formfehler vor !
Man sollte schriftlich ein Angebot machen - vielleicht die 50 € und sich auf den Fahrradhändler berufen. Und ansonsten ist das wirklich ein Rechtsstreit - niemand muss eine überhöhte Forderung begleichen.
PS. - was ist mit den Kosten des gegnerischen Anwalts, werden die auch gefordert - die brauchst du nämlich nicht zu zahlen !!!
Übrigens, wenn die Sache vor Gericht geht, kann sich die Rechtsschutzversicherung nicht so einfach drücken...
Für die Haftpflichtversicherung habe ich ja noch Verständnis, da sie von Vorsatz ausgeht, aber die Rechtsschutzversicherung kommt da so einfach nicht raus. Sie ist verpflichtet dem Versicherungsnehmer beizustehen.... Mein Rat: Einen Anwalt aufsuchen, die Versicherungspolice mitnehmen und er prüft und stellt dann einen Antrag auf Kostenübernahme. Den lehnt die Rechtsvers. nicht so leicht ab. Ebenso kann der Anwalt dem Kollegen einen Vergleich vorschlagen,,,
Ich meine Rechtsschutzversicherungen leisten bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, nicht wenn man selbst in Anspruch genommen wird.
Da es sich um eine Vorsatztat handelt, zahlt überhaupt keine Versicherung!! Und das ist auch GUT SO.
Nehmt Eurerseits einen Anwalt und lasst es auf einen Rechtsstreit ankommen, bei dem Streitwert kann nicht viel passieren. Wenn der Fall so ist wie geschildert und es vielleicht noch Zeugen gibt, kommt die gegnerische Seite da nicht so einfach mit durch. Der Einschätzung des Fahradhändlers könnt ihr Euch ja anschliessen und als Gegenanngebot anbieten. Bei der Rechtsschutzversicherung ist zu prüfen ob überhaupt noch sinnvoll.
Naja, wenn Sie eigentlich nur 50€ zaheln wollen, würde ich eher nicht noch 100€ bis 250€ Anwaltskosten riskieren ...