Was muss man als Werkstudent und nebenberuflich Selbständiger und freiwillig versicherter beachten?

1 Antwort

Freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge auf ALLE Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 240 SGB V).

In ihrem Fall also auf

  • die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten) und
  • die aus Gewerbebetrieb (Umsatz - Betriebsausgaben) lt. Einkommensteuerbescheid

Ohne Einkommensnachweis muss die Kasse annehmen, dass sie 4.987,50 € im Monat verdient und hierauf die Beiträge zu erheben sind (ca. 950,- € im Monat).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nins03 
Fragesteller
 06.01.2023, 12:30

Wenn ich einen Einkommensnachweis einreiche wird das auf das Bruttolohn angerechnet und daraus sozusagen der Beitrag errechnet oder ?

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Kevin1905  06.01.2023, 17:19
@Nins03

Bruttolohn + Ergebnis der selbständigen Tätigkeit.

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