Darf ich zwei Jobs in der Elternzeit haben, was muss ich beachten?

2 Antworten

Die Steuerfrage ist nicht zu beantworten, weil Du nichts über die persönliche Situation (verheiratet ja/nein) und andere Einkünfte sagst.

Auf jeden Fall kann Dir das Elterngeld gekürzt werden.

Steuern fallen bei 650,- noch keine an. Beim 450,- Euro Job sollte auf jeden Fall die Steuer pauschal durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt udn dadurch könnten dann für die 650,- eben doch Steuern anfallen, ganz abgesehen davon, was wäre, wenn Du verheiratet wärst.

Zusammen ergibt sich aus den beiden Beschäftigungen ein versicherungspflichtiger Midijob, da müssen beide Bescheid wissen. Am einfachsten wäre, der alte AG würde auf 451 EUR erhöhen.