Darf ich zwei Jobs in der Elternzeit haben, was muss ich beachten?
Habe vor auf 450,-€ beim alten AG anzufangen und zus für 200,-€ auf Steuerkarte wo anders? Muss ich meinen alten AG danach fragen? ich habe bei ihm 2Jahre Elternzeit beantragt und mit ihm beschlossen nach einem Jahr auf 450,-€Basis wieder anzufangen. Jetzt hab ich eine weitere Anfrage bekommen wo ich gerne arbeiten würde, diesen Job würde ich dann auf Lohnsteuerkarte laufen lassen weil es weniger ist (damit ich weniger Abzüge habe). Oder muss ich das umdrehen, also auf Lohnsteuerkarte alter AG und neuer Job 450,-€? Bin total verwirrt....
2 Antworten
Die Steuerfrage ist nicht zu beantworten, weil Du nichts über die persönliche Situation (verheiratet ja/nein) und andere Einkünfte sagst.
Auf jeden Fall kann Dir das Elterngeld gekürzt werden.
Steuern fallen bei 650,- noch keine an. Beim 450,- Euro Job sollte auf jeden Fall die Steuer pauschal durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt udn dadurch könnten dann für die 650,- eben doch Steuern anfallen, ganz abgesehen davon, was wäre, wenn Du verheiratet wärst.
Zusammen ergibt sich aus den beiden Beschäftigungen ein versicherungspflichtiger Midijob, da müssen beide Bescheid wissen. Am einfachsten wäre, der alte AG würde auf 451 EUR erhöhen.