Was ist schlimmer?

2 Antworten

Hallo Petra,

Die Bekannte hat sich leider selbst in diese Situation gebracht... 😢 - aber jeder, auch ein Täter kann sich einen Rechtsanwalt nehmen und bekommt im Notfall auch Prozesskostenhilfe.

Es wäre aber besser, wenn die Bekannte sich glaubhaft und ernsthaft entschuldigt und es schafft sich gütig zu einigen, z.B. mit einem Vorschlag, dass der EX viel Zeit mit dem Kind bekommt.

Sorry, aber das ist unverständlich, und die Frage in der Überschrift dazu erst recht. Bitte den Sachverhalt vvvv - vollständig, verständlich und von vorn - schildern, solltest Du ein Sprachproblem haben, lass Dir von jemandem helfen, der besser Deutsch spricht.

Petra654 
Fragesteller
 11.10.2023, 16:25

meine Bekannte hat eine Unterschrift gewälscht

und der ex hat sie erwischt

droht ihr mit Kindes Entzug und hohen Unterhalt

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Gaenseliesel  11.10.2023, 16:44
@Petra654

Beides sind gesetzwidrige Handlungen, sowohl die der Bekannten, als auch die des EX !

Betreffend des EX passt.....

Strafgesetzbuch (StGB) § 253 Erpressung

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Also...... sie sollte vorerst die "Füße still halten" und sich nicht verunsichern lassen.

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