Was ist die genaue Definition von jmd die Vorfahrt nehmen? Muss mit Beschleunigung gerechnet werden?
Ich habe mal eine Detail-Frage dazu was es egtl genau heißt jmd nicht zu behindern beim Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße, muss man damit rechnen, dass die Autos beschleunigen oder reicht es sich zügig an die derzeitige Geschwindigkeit anpasst und auch der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann? Oder muss man warten bis weit und breit gar keiner mehr kommt bis man auffahren darf, denn die könnten ja beschleunigen?
Ich bin kürzlich angehupt worden obwohl ich mir sicher war der nächste Kommende war noch ziemlich weit weg und auch nicht sehr schnell, bin zügig abgebogen und habe beschleunigt, plötzlich klebt der mir im Heck und hupt. Ich könnte schwören der hat extra noch beschleunigt um mich dann anhupen zu können.
Und kennt jemand evtl einen Fall wie das bei einen Unfall gewertet würde wenn der auf der Vorfahrtsstraße dann hinten rein fährt?
in der StVO habe ich nur das gefunden:
„(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.“
Beinhaltet das auch, dass der Vorfahrt habende auch beschleunigen können muss?
Frage mich das auch bezüglich Sicherheitsabstand: Also zB hier im dichten, langsamen Stadtverkehr Frankfurt a. M. fädelt man sich üblicherweise auf die Hauptstraßen so zwischen den Autos in die kleinsten Lücken ein, dass man ihnen nicht gerade in die Seite fährt aber der Sicherheitsabstand wird da üblicherweise bei kaputt gemacht. Muss der dahinter halt mal vom Gas gehen. In dieser Weise fährt mir hier eigentlich andauernd einer vor den Latz in meinen Sicherheitsabstand, so dass ich bremsen muss, auch bei Spurwechseln auf der Autobahn, mein Freund meint immer wenn ich solchen auffahren würde wäre ich dann schuld. Aber wie genau ist das, kennt jemand da Urteile der Schuldverteilung? Mann soll ja selbst wenn man im Recht ist Rücksicht nehmen und Unfälle vermeiden.
Ich habe nur mal ein Urteil gefunden, wo die Auffahrende im Kreisel komplett alleine Schuld bekam, da die extra Gas gegeben hat um noch vor dem von rechts im Kreisel zu sein und ist dem dann rein gefahren. Obwohl die dann genau gleichzeitig oder sogar ne Millisekunde früher wie der langsamere Vordermann eingefahren ist, hat die Fahrerin wegen riskantem Verhalten sogar die Alleinschuld bekommen. Als der andere Einfahrende geschaut hat, war sie noch nicht im Kreisel und er konnte damit nicht rechnen, dass sie so schnell beschleunigt, in einen Kreisel sollte man sowieso langsam einfahren.
Ich frage mich ist das mit den Autos auf der Vorfahrtsstraße ähnlich?
Vielen Dank!
1 Antwort
Wenn ich in eine Vorfahrtsstraße einbiege, muss ich natürlich auch beachten, was es für eine Straße ist.Innerorts, oder außerorts. Ist es eine 30er Zone? usw.
Also entsprechend vorsichtig. Ob einer hupt ist relativ egal, es gibt einige, die gerne Hupen.
Die Frage ist, wenn es kracht, dann zählt der Bremsweg und man weiß, ob er zu schnell war, oder Du zu knapp eingebogen bist.
Darum, Vorsicht ist die Mutter des unfallfreien Fahrens.
Meine Kfz-Versicherung hat seit 1972, als ich den Führerschin gemacht habe, noch nie zahlen müssen, obwohl ich zeitweilig einiges an Punkten gesammelt habe (nicht bei Payback, sondern in Flenburg).