Ein Autofahrer hat dem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Hat Fahrradfahrer einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ich fuhr Fahrradweg entlang, dann plötzlich kam das Auto von rechts auf den Fahrradweg. Ich habe versucht zu bremsen, war aber zu spät. Ich bin mit dem Auto zusammengestoßen (auf den hinteren Teil des Autos) und mit dem Fahrrad runter gefallen. Ergebnis: Der Fahrradrahmen ist kaputt, also nicht reparierbar. Selber habe ich multiple Prellungen und Hämatome bekommen und eine leichte Schleudertrama. Die Frage: ob ich ein Einspruch auf Schmerzensgeld habe und wie hoch die Anzahl des Schmerzensgeldes in dem Fall ungefähr sein darf?
3 Antworten
Einen Einspruch hast Du mit Sicherheit nicht. Und anders als in den USA sieht es auch mit einem Anspruch auf Schmerzensgeld in Deutschland nicht gerade rosig aus.
Ist das nicht ein Juristenwitz? "Ein Spruch, Euer Ehren. Ach nein, Einspruch meinte ich".
Aber zur Sache:
Wer hatte denn da Vorfahrt? Es gilt doch rechts vor links! Oder kam das Auto aus einer Einfahrt?
Nur wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf Schadensersatz hast gibt es Schmerzensgeld. Wieviel das ist, kann man bei der doch noch recht vagen Beschreibung der Verletzungen wirklich nicht sagen.
Da es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt, muss eigentlich der Unfall von der Polizei aufgenommen worden sein - und damit gibt es auch einen Schuldigen bzw. eine Teilung der Schuld.
Wenn der Autofahrer zu 100% den Unfall verschuldet haben sollte, besteht die Möglichkeit in einem Zivilprozess eine Schadensersatzforderung zu erstreiten. Ein Schmerzensgeld wird allerdings in Deutschland meist nur dann ausgesprochen wenn lange anhaltende gesundheitliche Schädigung zu erwarten sind - pauschal ohne Schmerzen kein Schmerzensgeld.
So wie du den Fall beschrieben hast sind vermutlich keine größere zivilrechtlichen Forderungen gegen den Unfallverursacher durchsetzbar.